TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichts für die Wüstenrot & Württembergische AG und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts gemäß §§ 289b Abs. 3, 315b Abs. 3 HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Keine Abstimmung erforderlich. TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017 Zustimmung Begründung: Die Dividende soll um € 0,05 auf € 0,65 je Aktie erhöht werden. Die Gesamtausschüttung von € 60,94 Mio. entspricht einer Ausschüttungsquote von 93,5 % des AG-Bilanzgewinns bzw. 23,7% des Konzerngewinns. TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Die finanziellen Ziele 2017 wurden erreicht und teilweise sogar übertroffen. Bei weiterhin schwierigen Rahmenbedingungen hat das Unternehmen wieder gute Ergebnisse erzielt. Der Vorstand forciert die Digitalisierung, hat den Vertrieb gestärkt und die Strukturen und Prozesse gestrafft, um noch produktiver und effizienter zu arbeiten. Der Vorstand führt das Unternehmen umsichtig und vorausschauend. TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Zustimmung Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Kontroll- und Beratungspflichten gewissenhaft und umfassend erfüllt hat. TOP 5 Nachwahl zum Aufsichtsrat Zustimmung Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Neuwahl von Frau Dr.Gatzert sprechen würden. TOP 6 Beschlussfassung über die Änderung von § 2 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens) Zustimmung Begründung: Der Vorschlag, digitale Geschäftsmodelle in die Satzung aufzunehmen, ist zu befürworten. TOP 7 Beschlussfassung über die Änderung von § 8 Abs. 2 der Satzung (Zusammensetzung, Wahl, Amtsdauer) Zustimmung Begründung: Vorgeschlagen wird die Änderung der regelmäßigen Amtszeit des Aufsichtsrats von bisher 3 Jahren auf 5 Jahre. Diesem Vorschlag kann im Hinblick auf die größere Kontinuität zugestimmt werden. Die Möglichkeit für die Hauptversammlung, für einzelne Mitglieder eine kürzere Amtszeit zu bestimmen, bleibt bestehen. TOP 8 Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2014 in § 5 Abs. 5 der Satzung und über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts in § 5 Abs. 5 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2018) Ablehnung Begründung: Die SdK unterstützt grundsätzlich Kapitalvorratsbeschlüsse bis 25% des Grundkapitals bei Einräumung des Bezugsrechts. Die Summen des genehmigten Kapitals (TOP8) und der ebenfalls zur Beschlussfassung vorgelegten Ermächtigung zur Ausgabe von Options- Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (TOP9) übersteigen jedoch diese Höchstgrenze. Die Beschlussfassung ist deshalb abzulehnen. TOP 9 Beschlussfassung über die Aufhebung der durch die Hauptversammlung am 28. Mai 2014 zu Punkt 7 der Tagesordnung beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Options-, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten, Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente und zum Ausschluss des Bezugsrechts, über die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options-, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten, Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente und zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die Änderung des Bedingten Kapitals 2014 sowie von § 5 Abs. 6 der Satzung Ablehnung Begründung: siehe TOP 8 TOP 10 Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungsvertrag mit der W&W brandpool GmbH Zustimmung Begründung: Der Beherrschungsvertrag ist wirtschaftlich sinnvoll. Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.
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