Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Deutschen Telekom AG zum 31. Dezember 2017 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 nebst den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht, einschließlich des darin enthaltenen Vergütungsberichts, den Bericht des Aufsichtsrats sowie den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

 

Zustimmung 

 

Begründung: Die Telekom schüttete im Geschäftsjahr 2017 mehr als 50% des Bilanzgewinnes aus. Bezogen auf das Konzernjahresergebnis mit einem Ergebnis je Aktie von 0,74 € werden sogar knapp 88% ausgeschüttet. Damit erfüllt die Telekom die von der SdK in ihren Abstimmungsrichtlinien festgelegten Proporz zwischen Gewinn und Ausschüttung sogar über.   

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017.

 

 Zustimmung 

 

Begründung: Der Vorstand konnte die Ergebnisse in allen Bereichen steigern.  Am beeindruckendsten war die Steigerung des Konzernjahresüberschusses um 29,4 % sowie die Erhöhung des Free Cash Flows um 11,3 %. Zudem wird die Dividende zum 3. Mal in Folge angehoben.  

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017.

 

Zustimmung 

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei dem vorstehenden guten Ergebnis mit Rat und Tat zur Seite gestanden. 

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2018 und eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen.

 

Ablehnung

 

Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Abschlussprüfer in persönlicher oder sachlicher Hinsicht. Allerdings prüft PwC die Telekom AG bereits mindestens seit 2009. Die SdK fordert jedoch einen Wechsel nach spätestens zehn Jahren, um eine zu große Vertrautheit zwischen Prüfer und prüfendem Unternehmen zu vermeiden und somit die Unabhängigkeit zu wahren.    

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und die Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2014 und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2018) und entsprechende Änderung von § 5 der Satzung

 

Zustimmung 

 

Begründung: Die Telekom AG verschafft sich durch die Kapitalmaßnahme hinreichende Flexibilität, um auf Gelegenheit am Kapitalmarkt reagieren zu können. Bei dem Ausschluss des Bezugsrechtes geht die Verwaltung einen schonenden Weg. Darüber hinaus ist auch die Kapitalia im Verhältnis zu dem bestehenden Grundkapital als niedrig anzusehen.  

 

 

TOP 7
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

 

Frau Margret Suckale, Rechtsanwältin, ehemaliges Mitglied des Vorstands der BASF SE, Ludwigshafen, wohnhaft in Hamburg, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, als Vertreterin der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. 

 

Zustimmung 

 

Begründung:  Es bestehen weder in der Person noch wegen ihrer fachlichen Eignung Bedenken gegen die Kandidatin. 

 

 

TOP 8
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

 

Herrn Dr. Günther Bräunig, Vorsitzender des Vorstands der KfW, Frankfurt am Main, wohnhaft in Frankfurt am Main, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.

 

Zustimmung 

 

Begründung: Es bestehen weder in der Person noch wegen seiner fachlichen Eignung Bedenken gegen den Kandidaten. Zwar ist er als Mitglied des Vorstandes der KfW Gruppe in gewissem Umfang auch dem Bund gegenüber verpflichtet. Allerdings ist seine Möglichkeit zur Einflussnahme als einer von vielen Aufsichtsräten in der Telekom gering zu werten.

 

Der Kandidat verfügt über insgesamt 3 AR-Mandate, wobei er bei der Deutschen Pfandbriefbank AG den Vorsitz innehat. Hiernach dürfte er nach den Abstimmungsrichtlinien der SdK kein weiteres Mandat annehmen. Aber aufgrund seiner besonderen Stellung als Vorstandsvorsitzender des Verwalters der Anteile des größten Einzelaktionärs der Telekom AG (Bund) ist hier eine Ausnahme zu machen.

 

 

TOP 9
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds.

 

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

 

Herrn Harald Krüger, Vorsitzender des Vorstands der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, München, wohnhaft in München, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen

 

Zustimmung 

 

Begründung: Es bestehen weder in der Person noch wegen seiner fachlichen Eignung Bedenken gegen den Kandidaten. Zwar ist er noch als Vorstand der BMW AG tätig, allerdings hat er sonst derzeit kein einziges anderes AR Mandat.  

 

 

TOP 10
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds.

 

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Prof. Dr. Ulrich Lehner, Mitglied des Gesellschafterausschusses der Henkel AG & Co. KGaA, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Deutschen Telekom AG und Vorsitzender des Aufsichtsrats der thyssenkrupp AG sowie Mitglied weiterer Aufsichtsräte, wohnhaft in Düsseldorf, für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.

 

Im Fall seiner Wiederwahl soll Herr Prof. Dr. Ulrich Lehner als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.

 

Zustimmung 

 

Begründung:  Es bestehen weder in der Person noch wegen seiner fachlichen Eignung Bedenken gegen den Kandidaten. Zwar ist er mit 72 Jahren recht alt, allerdings soll er nur für 3 Jahre in den AR hineingewählt werden. Zudem ist er Mitglied in vier weiteren Aufsichtsräten, wobei er in zweien dieser vier Mandate den Vorsitz innehat (darunter auch den Vorsitz bei der Telekom AG). Die SdK Abstimmungsrichtlinien schreiben die Anzahl der Mandate auf maximal 5 AR-Mandate fest, wobei der Vorsitz des Aufsichtsrats doppelt zählt. Danach wäre der Kandidat nicht zu wählen, da er auf 6 Mandate käme. Bei einer so geringen Überschreitung der Höchstzahl der AR Mandate ist aber auch die persönliche Eignung zu berücksichtigen. Herr Prof. Dr. Lehner ist Wirtschaftsingenieur und hat sich danach zum Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ausbilden lassen. Auch der berufliche Werdegang bis zum persönlich haftenden Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung der Henkel KGaA zeigen seine hohe Qualifikation. Mithin ist er ausnahmsweise erneut in den AR der deutschen Telekom zu wählen.    

 

 

TOP 11
Beschlussfassung über die Änderung von § 16 Abs. 1 der Satzung.

 

Zustimmung 

 

Begründung: Es handelt sich lediglich um eine technische Satzungsanpassung, um zukünftig eine Anmeldung zur HV auch auf dem Weg des Internet zu ermöglichen. 

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann  aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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