Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 02.03.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016/2017, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016/2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bonus anlässlich des 100-jährigen Firmenbestehens wurde nicht verdient, die vorhandenen Gewinnrücklagen wurden fast halbiert. Jedoch hält man sich an die Empfehlung der SdK, die nicht benötigten Barreserven an die Aktionäre auszuschütten statt auf Festgeldkonten zu parken.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017

 

Zustimmung

 

Begründung: In einem starken Wettbewerbsumfeld wurden Absatz und Umsatz gesteigert, die Marge konnte jedoch nicht gehalten werden. Das laufende Geschäftsjahr sollte etwas besser abschließen, Zukunftsprojekte zur Kostendämpfung, zu hochwertigen Stahlsorten und Chrom-6-Ersatz wurden bzw. werden umgesetzt.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Zukunftsthemen wurden vom Vorstand angefasst, die Wettbewerbssituation für die EHW AG dürfte sich nach der vollzogenen Fusion mit Tata Steel etwas entspannen, alle wesentlichen Risiken wurden adressiert.  Die Standorte der EHW dürften in Deutschland auf absehbare Zeit sicher sein.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2016/2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Vergütung entspricht den Anforderungen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat (Einzelwahl)

 

Ablehnung bei Herrn De Maizière/ Zustimmung bei den anderen Kandidatinnen und Kandidaten

 

Begründung: Dem Wahlvorschlag des Herrn de Maizière kann aufgrund der sechsfachen Vorsitze im Aufsichtsrat bei Drittfirmen nicht zugestimmt werden.

 

Bei den übrigen Personen entsprechen nach Auffassung der SdK Zeitbudget, Kompetenz und Rollenverständnis den Anforderungen an eine Aufsichtsratstätigkeit.

 

Bei Herrn Goss, gleichzeitig Vorstandsvorsitzender der ThyssenKrupp Steel Europe, gehen wir von einer entsprechenden Unterstützung seiner Mandate (6 intern, 2 extern) durch Stabskräfte des Unternehmens aus.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

 

Ablehnung

 

Begründung: PWC ist Prüfer des ThyssenKrupp- Konzerns und insoweit bei EHW nicht unabhängig.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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