Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 28.03.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2017 und des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017, des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2017 (IFRS) und des Konzernlageberichts sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016/2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Grundsätzlich erscheint der Dividendenvorschlag von 0,59 € je Aktie bei einem Konzernergebnis von 4,68 € je Aktie verbesserungswürdig. Der Konzernjahresüberschuss ist jedoch aufgrund einiger IFRS-spezifischer Wertansätze erhöht worden, die noch nicht liquiditätswirksam sind, insbesondere im Hinblick auf den hohen Anteil an aktivierten Eigenleistungen sowie der Umsatz- und Gewinnrealisierung nach der POC-Methode.

 

Daher und aufgrund der mittlerweile festzustellenden Kontinuität, die Dividende zumindest proportional im Verhältnis zu dem Konzernergebnis je Aktie zu steigern, kann dem Beschlussvorschlag die Zustimmung erteilt werden. 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Aufgrund der erneuten Umsatz- und Ergebnissteigerung besteht kein Grund, dem Vorstand die Entlastung zu versagen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Es liegen im Hinblick auf die Beratungs-, Kontroll- und Überwachungsfunktionen keine Gründe vor, die gegen die Entlastung des Aufsichtsrats sprechen würden. Zu hinterfragen ist jedoch der Umstand, dass wesentliche Empfehlungen des DCGK nicht beachtet werden. Hierbei wird insbesondere das Fehlen eines Selbstbehalts bei der D&O-Versicherung für Aufsichtsratsmitglieder sowie das Fehlen eines Abfindungs-Cap in den Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder kritisiert.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Die PKF Deutschland GmbH ist bereits seit einigen Jahren für das Unternehmen tätig. Ein Wechsel erscheint daher geboten.  

 

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten bestehen im Hinblick auf ihre fachliche Qualifikation und ihre zeitliche Fähigkeit, als Aufsichtsrat der Isra Vision AG zu wirken, keine Bedenken. 

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Erhöhung der Aufsichtsrat-Bezüge erscheint vor dem Hintergrund des starken Umsatz- und Gewinnwachstums der Gesellschaft angemessen.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über einen „Aktiensplit“ im Verhältnis 1:5 im Wege der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um den vierfachen Betrag des bisherigen Grundkapitals durch Umwandlung von Teilbeträgen aus der Kapitalrücklage, Anpassung des genehmigten Kapitals zur Aufrechterhaltung seines wirtschaftlichen Werts sowie Anpassung von § 4 der Satzung

 

Zustimmung zu 8 a)

 

Begründung: Der Aktienkurs ist in den vergangenen Jahren auf ein heute dreistelliges Niveau angestiegen. Mit dem Aktiensplit besteht die Möglichkeit, die Handelbarkeit der Aktien zu verbessern, was im Interesse auch der freien Aktionäre des Unternehmens ist.

 

Ablehnung zu 8 b)

 

Mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung erfolgt zwar lediglich eine Anpassung des auf der Hauptversammlung 2015 bereits beschlossenen Genehmigten Kapitals an das Grundkapital nach Durchführung der unter Punkt 8a) vorgeschlagenen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.

 

Der Beschlussvorschlag sah die Schaffung eines Genehmigten Kapitals im Umfang von 50% des aktuellen Grundkapitals und damit den gesetzlich maximal zulässigen Handlungsspielraum vor. Ebenso war eine Möglichkeit zur Sachkapitalerhöhung enthalten. Die SdK akzeptiert prinzipiell Genehmigte Kapitalia gegen Bareinlage nur bis zu einer Höhe von 25%, gegen Sacheinlage sogar nur bis zu 10%. Größerer Kapitalbedarf sollte über die Tagesordnung einer Hauptversammlung mit entsprechender Berichterstattung abgewickelt werden.

 

 

TOP 9
Beschlussfassung über die Anpassung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen zur Aufrechterhaltung ihres wirtschaftlichen Werts, Anpassung des bestehenden bedingten Kapitals II sowie Anpassung von § 4 Abs. 6 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Prinzipiell kann diese Finanzierungsform dazu beitragen, die Zinskosten des Unternehmens zu reduzieren, die Rentabilität zu erhöhen und in langfristiger Perspektive die Eigenkapitalbasis zu stärken.  Das vorgesehene Volumen von 50% des Grundkapitals geht jedoch über die im Zusammenhang mit  TOP 8b) erläuterten Grenzwerte hinaus, welche die SdK für entsprechende Beschlussvorlagen akzeptiert. 

 

 

TOP 10
Beschlussfassung über die Anpassung der Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien

 

Ablehnung

 

Begründung: Auf der Hauptversammlung soll sowohl über Beschlussvorlagen zum Rückkauf eigener Aktien als auch über Ermächtigungen zu einer Kapitalerhöhung abgestimmt werden. Dies ist für sich genommen aus Sicht der SdK bereits ein Ablehnungsgrund.

 

Darüber hinaus favorisiert die SdK eine höhere Dividendenausschüttung gegenüber dem Instrument des Aktienrückkaufs.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß  den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.