Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 25.04.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gerresheimer AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 30. November 2017, des Lageberichts der Gerresheimer AG und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 (1. Dezember 2016–30. November 2017)

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Gerresheimer AG

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar erreicht die Ausschüttungsquote von mickrigen 27% bei weitem nicht den von der SdK gewünschten Zielkorridor von 40-60 % bei etablierten Unternehmen, jedoch ist die Ausschüttung in den letzten 5 Jahren kontinuierlich gestiegen und soll auch im nächsten Jahr weiter steigen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Trotz des sehr schwierigen Jahres mit Quasi-Stagnation auf den Pharmamärkten, einem schwachen US-Dollar und mehreren Vorstandswechseln in der Führung ist ein grundsolides Ergebnis erzielt worden, trotz Umsatzstagnation wurde das Ergebnis gesteigert, Schulden konnten wegen des hohen Cashflows abgebaut werden, die Finanzierung der Rückzahlung der Schuldverschreibung ist schon Ende 2017 abgesichert worden.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Bei Einzelabstimmung Zustimmung bei der Entlastung aller Aufsichtsratsmitglieder, die nicht im Präsidialausschuss vertreten waren und Ablehnung bei den übrigen (Dr.Axel Herberg, Franceso Grioli, Markus Rochholz, Udo J. Vetter)

Bei Blockabstimmung komplette Ablehnung

 

Begründung: Der Wechsel des CEO-Posten von Herrn Röhrhoff auf Dr. Fischer hatte nur 4 Monate Bestand, Herr Beaujean ist nur als Vorstandssprecher tätig, d.h. das Unternehmen hat momentan eine Vakanz bei der Besetzung der CEO-Position.

Die Ungereimtheit im Vorstandsvertrag von Herr Schütte ist weiter nicht ausgeräumt, dem Unternehmen droht weiter eine Hängepartie oder der Verlust eines weiteren Vorstandsmitglieds bei momentan nur drei zu besetzenden Positionen.

Professionelle Nachfolgeregelung inkl. eines Plan B sieht anders aus!

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

 

Zustimmung

 

Begründung: Die sonstigen Leistungen ausserhalb der Abschlussprüfung sind minimal (unter 5%). Deloitte prüft erst seit 2009 und fällt noch nicht unter die 10 Jahre der EU-Verordnung von 2014. Anlässe für eine fehlende Unabhängigkeit des Urteils und eingeschränkte Kompetenz sind er SdK nicht bekannt. Trotzdem wurde im letzten Jahr ein Auswahlverfahren durchgeführt, in dem sich Deloitte durchsetzen konnte.

Die EU-VO von 2014 mit der 10-Jahres-Frist soll im nächsten Jahr ohne Inanspruchnahme etwaiger Ausnahmeregelungen in Anspruch genommen werden

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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