Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 08.05.2018



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst zusammengefasstem Lagebericht für die Talanx Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sollen 1,40 €/Aktie gezahlt werden (Vorjahr 1,35 €/Aktie). Damit steigt die Dividende kontinuierlich weiter an. Dies ist das erklärte Ziel des Unternehmens. Die Ausschüttungsquote liegt bei 53% (Vorjahr 38%) und damit oberhalb des von der Talanx vorgesehen Zielkorridors von 35% bis 45%. 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen erfolgreich geführt. Das inländische Geschäft wird planmäßig verbessert. Die Ergebniskürzung ist im Wesentlichen auf die Großschäden in 2017 zurückzuführen. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des Berichts des Aufsichtsrats hat er den Vorstand kontrolliert und beraten. 

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenabschlüssen und Zwischenlageberichten

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK unterstützt das transparente Auswahlverfahren für die Wahl des neuen Wirtschaftsprüfers PricewaterhouseCoopers.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats

 

Zustimmung bzw. Ablehnung

 

Begründung: Den Vorschlägen Aschendorf, Jung, Lohmann, Steiner und Titzrath stimmen wir zu. Sie erscheinen persönlich und fachlich geeignet. Sie haben auch nicht zu viele Mandate.
 

Die Wahl von Herrn Haas lehnen wir ab.

Er soll direkt von der Position des Vorstandsvorsitzenden, die er mit Ablauf der HV verlässt, in den Aufsichtsrat gewählt werden und dort den Vorsitz übernehmen.

 

Dies ist ein Verstoß gegen die Cooling Off Regel.

 

Die Wahl von Herrn Schipporeit lehnen wir ab.
Er hat bereits 6 Mandate außerhalb des Talanx Konzerns, darunter den Vorsitz im Aufsichtsrat der innogy SE. Nach den Regeln des SdK sollen Berufsaufsichtsräte höchstens 5 Mandate haben, Vorsitze zählen dabei doppelt.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmverhalten abgewichen werden.



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.