Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.01.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der thyssenkrupp AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2017, des zusammengefassten Lageberichts der thyssenkrupp AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016/2017, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Dividende in Höhe von 0,15 € konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht erwirtschaftet werden. Dies ist aber auf einmalige Effekte zurückzuführen. Auch angesichts der strategischen Fortschritte und im Sinne einer Dividendenkontinuität erscheint die Zahlung einer Dividende in der vorgeschlagenen Höhe aber angemessen und wirtschaftlich vertretbar.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat wesentliche strategische Weichenstellungen (Verkauf CSA / Joint Venture im Stahl) erfolgreich umgesetzt und verfolgt eine nachvollziehbare Strategie. Das negative Jahresergebnis ist auf den Einmaleffekt des Verkaufs von CSA zurückzuführen und steht ebenfalls einer Entlastung des Vorstands nicht entgegen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Überwachungsfunktion nachgekommen und berichtet detailliert hierüber. Gegen eine Entlastung sprechende Gesichtspunkte sind nicht ersichtlich.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten

 

Zustimmung

 

Begründung: PwC ist seit dem Geschäftsjahr 2012 / 2013 Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der thyssenkrupp AG, sodass ein Austausch nicht angezeigt ist. Nicht prüfungsbezogene Vergütungen fallen mit 5,9 % der Gesamtvergütung nicht ins Gewicht.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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