Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Linde Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichts für die Linde Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 7 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von 92,6 %. Dies ist deutlich über der von der SdK geforderten Ausschüttungsquote von 40 - 60 %, aber aufgrund der soliden bilanzielle Situation und der Stetigkeit der Cashflows durchaus zu befürworten.

 

 

TOP 3
Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung.

 

Begründung: Umsatz, operatives Ergebnis und der Konzernjahresüberschuss konnten wieder gesteigert werden. Die Fusion mit Praxair folgt einer industriellen Logik, auch wenn der Linde-Vorstand die Gesellschaft unter Wert verkauft haben dürfte, was deutlich zu kritisieren ist. Dennoch ist die Gesellschaft für die Zukunft bestens aufgestellt, und wird durch die zukünftigen Synergieeffekte noch deutlich an Ertragsstärke zulegen können.

 

 

TOP 4
Beschluss über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung.

 

Begründung: In insgesamt neun Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrats sprechen.

 

 

TOP 5
Beschluss über die Bestellung des Abschlussprüfers

 

Ablehnung.

 

Begründung: Die KPMG AG prüft seit mehr als zehn Jahren die Abschlüsse der Gesellschaft. Damit ist die Unabhängigkeit aus Sicht der SdK gefährdet.

 

Daher kann deren erneuter Wahl nicht zugestimmt werden.

 

 

TOP 6
Beschluss über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals I gemäß Ziffer 3.6 der Satzung und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung.

 

Begründung: Die Gesellschaft verfügt über eine solide Kapitalbasis. Aufgrund der bevorstehenden Fusion mit Praxair zur Linde plc. ist unklar, warum die Linde AG nochmals einen Vorratskapitalbeschluss benötigen sollte.

 

Kurzfristige Liquiditätsengpässe könnten jederzeit durch die Aufnahme von Fremdkapital oder durch eine Konzernfinanzierung über die Linde plc. ausgeglichen werden. In der jetzigen Situation weitere Vorratskapitalia zu genehmigen, würde nur Missbrauchsgefahren in Bezug auf den angestrebten Ausschluss der Minderheitsaktionäre ermöglichen.

 

 

TOP 7
Beschluss über die Aufhebung einer bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts auf diese Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2013 und Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2018 sowie entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung.

 

Begründung: Siehe TOP 6.

 

 

TOP 8
Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung / Ablehnung.

 

Begründung: Sämtliche Kandidaten verfügen über eine entsprechende Qualifikation und beruflichen Erfahrung, um als Aufsichtsrat der Gesellschaft tätig werden zu können. Jedoch erscheint die berufliche Belastung der Kandidaten Prof. Achleitner, Prof. Reitzle, Dr. Enders und von Herrn Fehrenbach aufgrund der hohen Anzahl an Mandaten in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien sehr hoch, so dass deren zeitliche Verfügbarkeit zu hinterfragen ist. Deren Wahl kann somit wahrscheinlich nicht zugestimmt werden.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten  abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.