Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 05.04.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Daimler AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des für die Daimler AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK fordert grundsätzlich eine Ausschüttung von 40 bis 60 Prozent des auf die Aktionäre der Gesellschaft entfallenden Konzernjahresüberschusses. Dagegen beträgt der vorgeschlagene Anteil der Daimler AG nur 37 Prozent. Die SdK stimmt dem Vorschlag gleichwohl zu und zwar aus zwei Gründen: Erstens wahrt er die Dividendenkontinuität. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet die vorgeschlagene Dividende von 3,65 Euro/Aktie eine Erhöhung um 0,40 Euro/Aktie. Zweitens steht die Automobilindustrie vor erheblichen Herausforderungen wie der Digitalisierung und der Elektrifizierung. Sie erfordern umfangreiche Investitionen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat das Operative Ergebnis um 1,8 Mrd. Euro auf 14,7 Mrd. Euro ge­steigert und die Eigenkapitalquote um 1,7 Prozentpunkte auf 16,1 Prozent. Mit dem CASE-Programm hat der Vorstand zudem die grundlegenden Ziele benannt und bereits Maßnahmen zu deren Umsetzung ergriffen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Dem Aufsichtsratsbericht nach zu urteilen, hat der Aufsichtsrat seine Beratungs- und Überwachungsaufgabe erfüllt. Im Geschäftsjahr 2017 hat der Aufsichtsrat neunmal getagt. In den Sitzungen hat er die maßgebenden Punkte behandelt, insbesondere das Lkw-Kartellverfahren, die Dieselabgase, die Geschäftsentwicklung in China und Brasilien, die Organisationsstruktur („Divisionale Struktur“), den Kulturwandel („CULTUR“) die zukünftigen Herausforderungen („CASE“), das sich ver­ändernde Wett­bewerbsumfeld, die EU-CSR-Richtlinie, die Operative Planung für 2018 und 2019 sowie die Personalstrategie.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers

 

Ablehnung

 

Begründung: Um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu sichern, fordert die SdK grundsätzlich eine Trennung von Prüfung und Beratung. Für noch hinnehmbar hält sie es, wenn die Summe der Honorare für die sog. anderen Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen und sonstigen Leistungen höchstens 25 Prozent des Honorars für die Abschlussprüfungsleistungen betragen. Für die Abschlussprüfungsleistungen hat die KPMG AG ein Honorar von 21 Mio. Euro er­halten. Die Vergütung der weiteren Leistungen sollte daher nicht mehr als 5,25 Mio. Euro betragen. Tatsächlich liegt sie bei 13 Mio. Euro

 

Weiter fordert die SdK einen regelmäßigen Wechsel des Abschlussprüfers, um dessen Unabhängigkeit zu sichern. Der Wechsel sollte spätestens alle zehn Jahre erfolgen. Die KPMG AG prüft die Gesellschaft aber seit mindestens zwanzig Jahren.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Zustimmung zur Wahl von  Frau Sari Baldauf und Frau Marie Wieck

 

Ablehnung der Wahl von Herrn Dr. Jürgen Hambrecht

 

Begründung: Hinsichtlich Befähigung und Unabhängigkeit der vorgeschlagenen Kandidaten bestehen gegen deren Wahl keine Bedenken. Um die zeitliche Verfügbarkeit der Aufsichtsräte zu gewährleisten, verlangt die SdK jedoch, dass ein Aufsichtsratsmitglied nicht mehr als fünf Mandate gleichzeitig innehat, wobei die Position des Aufsichtsratsvorsitzes doppelt gezählt wird. Herr Dr. Hambrecht ist jedoch bereits Aufsichtsratsvorsitzender der BASF SE, der Fuchs Petrolub SE und der Trumpf GmbH & Co. KG. Die SdK wird daher die Wahl von Herrn Dr. Hambrecht ablehnen, sollte er nicht zusagen, in Kürze aus einem der anderen Aufsichtsräte auszuscheiden.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2014, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018 und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Ermächtigung des Vorstands zu einer Erhöhung des Grundkapitals und einem möglichen Ausschluss des Bezugsrechts birgt für die (Alt-)Aktionäre die Gefahr einer Verwässerung ihres Kapital- und Stimmenanteils. Zwar kann ein Bezugsrechtsausschluss im Einzelfall im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre liegen; entscheiden sollten darüber aber die Aktionäre. Dagegen führt die Schaffung eines genehmigten Kapitals zu einer Verlagerung der Entscheidung auf Vorstand und Aufsichtsrat. Daher stimmt die SdK der Schaffung eines genehmigten Kapitals nur in engen Grenzen zu: Die Summe aus bedingtem und genehmigtem Kapital ohne Bezugsrecht darf höchstens 10 Prozent des Grundkapitals betragen. Allein das neue „Genehmigte Kapital 2018“ von bis zu 1 Mrd. Euro entspräche jedoch bei vollständiger Ausübung einer Erhöhung des derzeitigen Grundkapitals um rund 32,6 Prozent. Hinzu kommt das „Bedingte Kapital 2015“ in Höhe von 0,5 Mrd. Euro, was bei vollständiger Ausübung allein schon eine Erhöhung des derzeitigen Grundkapitals um 16,3 Prozent bedeuten würde.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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