Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 05.04.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Sartorius Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichts für die Sartorius Aktiengesellschaft und den Konzern jeweils mit dem darin eingeschlossenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Sartorius Aktiengesellschaft

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung der Sartorius AG schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2017 eine Dividende in Höhe von 0,50 € je Stammaktie sowie 0,51 € je Vorzugsaktie auszuschütten. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von lediglich ca. 24 % gemessen am Konzernjahresüberschuss. Die SdK fordert prinzipiell eine Ausschüttungsquote von 40 – 60 % bei reifen Unternehmen.

 

Allerdings ist dem Vorschlag der Verwaltung zuzustimmen, da zum einen im Vergleich zum Vorjahr die Dividende um ca. 11% (das Ergebnis je Aktie ist hingegen lediglich um 9% gestiegen) angehoben wurde und zum anderen befindet sich der Sartorius Konzern weiterhin in den nächsten Jahren in einer enormen Wachstumsperiode, in der die thesaurierenden Gelder benötigt werden. 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat im vergangenen Jahr wiederum sehr gute und erfolgreiche Arbeit geleistet. Alle wesentlichen Konzernkennzahlen konnten teilweise deutlich verbessert werden und das Investitionsprogramm weitergeführt werden, um den eingeschlagenen Wachstumspfad weiterhin erfolgreich verfolgen zu können. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist im vergangenen Jahr wiederum seinen Überwachungs- und Beratungspflichten nachgekommen. Es ist kein Grund ersichtlich, warum die Entlastung dem Aufsichtsrat verweigert werden sollte.

 

 

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat 

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wahl von Herrn Dr. Guido Oelkers bestehen aus Sicht der SdK keinerlei Bedenken, da Herr Dr. Oelkers zum einen die fachliche Kompetenz mitbringt und zum anderen die zeitlichen Ressourcen, um die Aufgaben innerhalb des Aufsichtsrates zu erfüllen, weil Herr Dr. Oelkers in keinen weiteren anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien sitzt. Keine ausufernde Ämterhäufung bei den Aufsichtsräten ist aus Sicht der SdK sehr vorbildlich. 

 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wahl von KPMG als Abschlussprüfer ist nichts einzuwenden, zumal der Wechsel der Prüfungsgesellschaft erst 2014 vollzogen wurde. Die sonstigen Bestätigungsleistungen sowie sonstigen Leistungen liegen noch aus Sicht der SdK im gerade noch akzeptablen Bereich (18% in Relation zu den reinen Abschlussprüfungskosten), jedoch wäre hier eine absolute Trennung zwischen Beratung und Abschlussprüfung wünschenswert.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 



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