Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.11.2017



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TOP 1

Vorlage des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 30. Juni 2017, des Lageberichts für die Gesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2016/2017 jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB in Verbindung mit Art. 80 EGHGB sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016/2017; Feststellung des Jahresabschlusses zum 30. Juni 2017.

 

Zustimmung

 

Begründung:  Es bestehen gegen den aufgestellten und durch die Hauptversammlung festzustellenden Jahresabschluss keinerlei Bedenken. Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass einzelne Positionen falsch bewertet wurden. Zumal der Wirtschaftsprüfer die Bewertung der Angemessenheit der Spielerwerte einer besonderen Prüfung unterzog und die Werte für angemessen erachtet hat.  

 

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

 

Zustimmung 

 

Begründung: Bei einem Konzernjahresüberschuss von € 0,09 je Aktie ist eine Ausschüttung von 0,06 je Aktie mit ca. 66,66% als angemessen zu betrachten. Zumal damit eine Dividendenkontinuität gewahrt bleibt.

    

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2016/2017.

 

Zustimmung 

 

Begründung: Die Strategie der Geschäftsführung junge gute Spieler zu verbessern und dann bei entsprechenden Angeboten weiter zu veräußern, ist im Zeitpunkt der derzeitigen Ablösesummen für Spieler fast schon, als genial zu bezeichnen. Hier hat die Geschäftsführung mehr als eine glückliche Hand bewiesen, sodass das System BVB viele Nachahmer gefunden hat.

 

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016/2017.

 

Zustimmung 

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung bei der Umsetzung der obergenannten Strategie durch Rat und Tat unterstützt. 

  

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018. 

 

Zustimmung

 

Begründung: Es bestehen keine fachlichen oder sachlichen Bedenken gegen die Wahl der Abschlussprüfer. Insbesondere existieren keine nennenswerten sonstigen Leistungen, die  neben den Abschlussprüfungen / Bestätigungsleistungen bestehen und insoweit Bedenken gegen die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer hervorrufen könnten.  

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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