Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22.02.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Infineon Technologies AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 30. September 2017, des zusammengefassten Lageberichts für die Infineon Technologies AG und den Infineon-Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns



Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns



Zustimmung.



Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 25 Cent je Aktie stellt eine Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von rund 36 % dar. Dies ist aufgrund der schwebenden Klage des Insolvenzverwalters von Qimonda, dem eingeschlagenen Wachstumstempo und auch aufgrund der stetigen Steigerung der Dividende (+ 3 cent gg. dem Vorjahr) als akzeptabel anzusehen.

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands



Zustimmung.



Begründung: Die Gesellschaft eilt von Jahr zu Jahr zu neuen Rekorden, und auch für die Zukunft scheint Infineon bestens aufgestellt zu sein. Sowohl das organische Wachstum überzeugte in den letzten Jahren, als auch die getätigten Zukäufe haben sich gut entwickelt. Es gibt keinen erkennbaren Grund, die Entlastung zu verweigern.

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats



Zustimmung.
 


Begründung: In insgesamt sechs Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstandes überwacht und er stand diesem bei Bedarf auch beratend zur Seite. Es gibt keinen erkennbaren Grund, die Entlastung zu verweigern.

 

 

TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts gemäß § 115 Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz für das Geschäftsjahr 2018



Ablehnung.



Begründung: Die KPMG prüft seit über zehn Jahren die Abschlüsse der Gesellschaft. Damit ist die Unabhängigkeit aus Sicht der SdK gefährdet, womit dem Beschlussvorschlag nicht zugestimmt werden kann.

 

 

TOP 6
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
 

Ablehnung.


Begründung: Herr Dr. Eder ist sicherlich von seiner Qualifikation her geeignet, als Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG tätig zu werden. Jedoch überschreitet Herr Dr. Eder die aus Sicht der SdK maximal zulässige Anzahl an drei Mandaten, wobei Konzernmandate nur hälftig angerechnet werden. Daher kann der Wahl nicht zugestimmt werden.

 

 

TOP 7
Aufhebung einer bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien


Zustimmung.
 

Begründung: Die Gesellschaft ist bilanziell gut aufgestellt und zahlt regelmäßig Dividenden. Sofern keine Akquisitionen gegen Barzahlung getätigt werden, dürften auch genügend finanzielle Mittel vorhanden sein, um neben der Zahlung einer Dividende auch einen Aktienrückkauf durchzuführen. Das Aktienrückkaufprogramm kann Infineon vor allem in Phasen von rückläufigen Kursen nutzen, um bei Marktübertreibungen nach unten eigene Aktien zurückzukaufen. Marktverwerfungen können aufgrund des zyklischen Geschäfts der Gesellschaft immer wieder vorkommen. Dem Vorschlag kann daher zugestimmt werden.

 

 

TOP 8
Aufhebung einer bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien unter Einsatz von Derivaten


Ablehnung.


Begründung: Der Beschlussvorschlag ist viel zu weitgehend, und würde die Spekulation mit eigenen Aktien ermöglichen. Dies lehnt die SdK generell ab. Daher muss der Beschlussvorschlag abgelehnt werden.

 

 

TOP 9
Aufhebung einer bestehenden und Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Aufhebung des Bedingten Kapitals 2014 (§ 4 Abs. 6 der Satzung) und Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2018 sowie Neufassung des § 4 Abs. 6 der Satzung



Ablehnung.
 


Begründung: Die Gesellschaft verfügt schon über weitreichende Kapitalvorratsbeschlüsse, die deutlich über die von der SdK geforderte Grenze von 25 % des Grundkapitals hinausgehen. Daher kann dem Vorschlag nicht zugestimmt werden.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.