Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 03.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, der Lageberichte für die LEONI AG und den Konzern, jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs (HGB) bzw. § 315a Abs. 1 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende soll deutlich von € 1,00 (Vorjahr 2016) auf € 1,40 je Stückaktie erhöht werden. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote von 98,8% des AG-Bilanzgewinns bzw. 31,8% des Konzernüberschusses.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Krisen von 2015 (organisatorische Probleme im Bereich Bordnetze) und 2016 (Betrugsfall) sind überwunden. 2017 wurde ein Rekordumsatz (+ 11%) erzielt und das EBIT-Ergebnis konnte deutlich gesteigert werden. Die Ziele wurden erreicht oder sogar leicht übertroffen. Die Konzernstrategie des Vorstands, welche sich auch an Zukunftstrends orientiert, scheint Früchte zu tragen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats im Geschäftsbericht lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Aufgaben gewissenhaft und umfassend erfüllt hat.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Abschlussprüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2018

 

Zustimmung

 

Begründung: Neben dem Honorar für Abschlussprüfung und andere Bestätigungsleistungen in Höhe von T€ 1.473 erhielt die Prüfungsgesellschaft im Jahr 2017 rd.€ T€ 337 für Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen. Die SdK fordert zur Wahrung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung eine weitgehende Trennung von Prüfung und Beratung. Die Beratungskosten sollen 25% der Prüfungskosten des Jahresabschlusses nicht übersteigen. Dieser Grenzwert wurde bei Leoni 2017 nicht überschritten. Dennoch wäre eine strikte Trennung zwischen Abschlussprüfung und Beratung aus Sicht der SdK erstrebenswert.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  



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