Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 09.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der adidas AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, des zusammengefassten Lageberichts für die adidas AG und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Angesichts des wieder starken operativen Geschäftsergebnisses 2017 soll die Dividende auf € 2,60 je Stückaktie erhöht werden. Dies bedeutet eine Steigerung von 30% gegenüber dem Vorjahr (2016: € 2,00) und entspricht einer Ausschüttungsquote von 37,1% des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen ohne den negativen steuerlichen Einmaleffekt aus der US-Steuerreform 2017. Der Dividendenvorschlag findet unsere Zustimmung.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch dank einer überzeugenden Geschäftspolitik des Vorstands hält die hohe Dynamik der Adidas AG an. Das Ergebnis konnte wieder kräftig gesteigert werden. Die Bruttomarge verbesserte sich auf 50,5% und die operative Marge konnte um 1,2% auf 9,8% gesteigert werden. Der Vorstand hat konsequent umfassende Maßnahmen eingeleitet mit dem Ziel, insbesondere die Profitabilität noch weiter zu steigern.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Aufgaben und seine Kontrollfunktion gewissenhaft und umfassend erfüllt hat.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Durch die vorgeschlagenen Veränderungen der Vorstandsvergütung werden die Bemessungsfaktoren transparenter gestaltet. Außerdem wird die langfristige Vergütung des Vorstands stärker an die Wertentwicklung des Unternehmens ausgerichtet. Dies entspricht den Aktionärsinteressen und ist ausdrücklich lobend zu erwähnen. Allerdings enthält das neue Vergütungssystem weiterhin eine einjährige Vergütungskomponente von 25% der Gesamtvergütung. Eine solche kurzfristige Vergütungskomponente lehnt die SdK aus grundsätzlichen Überlegungen jedoch ab.   

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung von § 2 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens)

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Gegenstand des Unternehmens soll um IT-basierte Anwendungen und Erzeugnisse erweitert werden. Einer Zustimmung dieser Satzungsänderung steht nichts entgegen.

 

 

TOP 7
Nachwahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wahl von Dr. Frank Appel als Aufsichtsrat sprechen würden. Nach den vorgelegten Informationen erfüllt Dr. Appel alle Voraussetzungen für eine optimale Aufsichtsfunktion.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen vom 8. Mai 2014 und des Bedingten Kapitals 2014, über die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals sowie über die Änderung von § 4 Abs. 7 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung:Die Aufnahme von Fremdmitteln durch die Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen kann grundsätzlich zugestimmt werden, da sie geeignet ist, das Wachstum von Adidas zu fördern und die langfristigen Erfolgsaussichten des Unternehmens zu verbessern. Allerdings ist der vorgesehene Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre kritisch zu sehen, auch wenn die vom Gesetzgeber vorgegebenen Grenzen eingehalten werden. Da jedoch das neue Kapital voraussichtlich mit einer hohen Rendite eingesetzt wird und die Emission voraussichtlich bei einem relativ hohen Börsenkurs stattfinden wird, kann der Ausschluss der Bezugsrechte der Aktionäre hingenommen werden, weil dem Nutzenverlust der Aktionäre ein gleicher Nutzengewinn bei der Gesellschaft gegenübersteht.

 

 

TOP 9
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger unterjähriger Zwischenfinanzberichte des Geschäftsjahres 2018 sowie des Geschäftsjahres 2019 vor der ordentlichen Hauptversammlung 2019

 

Ablehnung

 

Begründung: Aus fachlichen Aspekten spricht nichts gegen die Wahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer. Erfreulich ist auch, dass 2017 vom Abschlussprüfer nur sehr geringe Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen durchgeführt wurden.

 

Allerdings prüft die KPMG bereits seit über 20 Jahren den Abschluss von Adidas. Hier fordert die SdK, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten, einen Wechsel des Wirtschaftsprüfers nach mindestens 10 Jahren. Damit ist aus Sicht der SdK die Wiederwahl abzulehnen.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.