Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 09.05.2018



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31.12.2017, der Lageberichte für die Allianz SE und den Konzern, der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017



Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns



Zustimmung.



Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 8 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote von gut 52 % bezogen auf den Konzernjahresüberschuss. Dies erfüllt die Forderungen der SdK einer Mindestausschüttungsquote von 40 % vollumfänglich und ist vor allem im Zusammenhang mit den zuletzt durchgeführten Aktienrückkäufen eine sehr erfreuliche Gesamtaktionärsvergütung.

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands



Zustimmung.



Begründung: Die Allianz hat das operative Ergebnis gegenüber dem Vorjahr erneut verbessern können. Auch im Branchenvergleich scheint die Gesellschaft bestens aufgestellt zu sein. Die Probleme bei PIMCO wurden endgültig hinter sich gelassen. Vorhandene Probleme in einzelnen Segmenten wurden und werden konsequent angegangen. Es gibt daher keine erkennbaren Gründe, die Entlastung zu verweigern.

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats



Zustimmung.


Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt sieben Sitzungen die Geschäftsführung des Vorstands überwacht. Der Aufsichtsratsbericht gibt detailliert Einblick in die Arbeit des Gremiums. Dieser lässt keine Fragen offen und es gibt aktuell keinerlei Gründe für Beanstandungen.

 

 

TOP 5
Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2018/I mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2014/I und entsprechende Satzungsänderung

 


Zustimmung.


Begründung: Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Schaffung eines Vorratskapitals in Höhe von 28,6 % vor. Dies liegt deutlich unter der gesetzlichen Höchstgrenze von 50 %. Der Beschlussvorschlag ist daher als ein Entgegenkommen der Organe an die Allianz-Aktionäre zu verstehen, da in der Vergangenheit die Beschlussvorschläge stets deutlich umfangreichere Ermächtigungen vorsahen. Ferner ist der Bezugsrechtsausschluss auf 10 % des bestehenden Grundkapitals beschränkt. Aufgrund der weltweiten Dynamik, und da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Gesellschaft in naher Zukunft auch einmal neues Kapital benötigen könnte, kann dem Beschlussvorschlag zugestimmt werden. Dies ist auch deshalb angemessen, da der Vorstand in den letzten Jahren eine verantwortliche Wachstumspolitik ohne das Eingehen von Abenteuern vollzogen hat. Überschüssiges Kapital wurde auch an die Aktionäre zurückgegeben. Der Vorstand hat also einen Vertrauensvorschuss verdient.

 

 

TOP 6
Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2018/II zum Zwecke der Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter unter Bezugsrechtsausschluss, Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2014/II und entsprechende Satzungsänderung



Zustimmung.


Begründung: Es erscheint angebracht, Führungskräfte der Allianz-Gruppe durch die Gewährung von Aktien der Allianz auch am zukünftigen Erfolg der Gesellschaft teilhaben zu lassen. Die zur Verfügung stehenden Aktien können so auch zur Incentivierung eingesetzt werden und ein entscheidender Vorteil im Wettbewerb um die klügsten Köpfe sein. Der Umfang der Ermächtigung erscheint auch angemessen.

 

 

TOP 7
Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von
Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen,
Wandelgenussrechten, Genussrechten und nachrangigen Finanzinstrumenten, jeweils mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses, Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen, Ergänzung des bestehenden Bedingten Kapitals 2010/2014 und entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung.



Begründung: Siehe TOP5. Ferner muss die Gesellschaft bestimmte Kapitalia vorhalten, um die aufsichtsrechtlichen Vorgaben erfüllen zu können (Solvency 2). Der Umstand, dass die Instrumente in den Beschlussvorschlag integriert wurden, stellt keinerlei Problematik dar, um diesen Zustimmen zu können. Die aufsichtsrechtlichen Regelungen dürfen für die Gesellschaft nicht zum Nachteil gelangen, daher kann TOP 5 und TOP 7 zugestimmt werden.

 

 

TOP 8
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zum Zwecke des Wertpapierhandels gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 7 AktG



Zustimmung.

 

Begründung: Die Allianz darf als Finanzunternehmen auch eigen Aktien handeln. Dem Beschluss muss allein aus operativen Gründen (Fondsverwaltung) schon zugestimmt werden, da dieser für das operative Geschäft nötig sein könnte.

 

 

TOP 9
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zu sonstigen Zwecken gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zu deren Verwendung mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses



Zustimmung.


Begründung: Die Allianz erfüllt seit Jahren die Forderungen der SdK bezüglich einer angemessenen Dividendenausschüttung. Die vorgesehenen Kapitalvorratsbeschlüsse sehen nur einen Bezugsrechtsausschluss in Höhe von 10 % vor. Zusammen mit den zurückgekauften Aktien würden somit nur 20 % des Grundkapitals ohne Bezugsrecht verwendet werden. Dies erscheint akzeptabel.

 

 

TOP 10
Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG



Ablehnung.


Begründung: Die SdK lehnt generell die Spekulation mit eigenen Aktien der Gesellschaft ab. Daher kann dem Beschlussvorschlag, auch wenn dieser enge Grenzen setzt, nicht zugestimmt werden.

 

 

TOP 11
Satzungsänderung zur Aufsichtsratsvergütung



Zustimmung.


Begründung: Die Anforderungen an Aufsichtsräte und die mit dem Amt verbundenen Risiken sind, vor allem bei Finanzinstituten, zuletzt deutlich angestiegen. Die Vergütung der Allianz-Aufsichtsräte ist im Vergleich bislang eher als gering anzusehen. Daher kann einer Erhöhung zugestimmt werden. Es wäre jedoch besser, würde die Erhöhung in Schritten, und nicht auf einmal erfolgen, da die prozentuale Anhebung von 25 % in der Öffentlichkeit als ein falsches Signal wahrgenommen werden könnte.

 

 

TOP 12
Zustimmung zum Beherrschungsvertrag zwischen Allianz SE und Allianz Asset Management GmbH



Zustimmung.



Begründung: Es ist nicht erkennbar, dass der Beherrschungsvertrag zu finanziellen Risiken bei der Muttergesellschaft führen könnte. Daher dürfte die Beherrschung vorteilhaft sein, da er die operative Arbeit vereinfacht. Dem Vertrag kann somit zugestimmt werden.

 

 

TOP 13
Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen Allianz SE und Allianz Climate Solutions GmbH



Zustimmung.

 


Begründung: Auch in diesem Fall ist nicht erkennbar, dass der Beherrschungsvertrag zu finanziellen Risiken bei der Muttergesellschaft führen könnte. Daher dürfte die Beherrschung vorteilhaft sein, da er die operative Arbeit vereinfacht. Dem Vertrag kann somit zugestimmt werden.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.