Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.06.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Jahresüberschuss beträgt ca. 15,7 Millionen Euro. Die Ausschüttungsquote beträgt zwar nur 28,5 %, jedoch investiert die Gesellschaft in den Münchener Immobilienmarkt, welcher als sehr lukrativ anzusehen ist und benötigt daher weitere Mittel für Investitionen.

 

 

TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge sanken zwar erheblich, dies war jedoch aufgrund eines Verkaufes im letzten Jahr und eines Sonderertrages begründet. Der Vorstand hat am Münchener Immobilienmarkt gut investiert und den Wert des Unternehmens gesteigert. 

 

Eine Entlastung des Vorstandes kann trotzdem nicht erfolgen, da eine Entscheidung des Vorstandes bzgl. des Delistings dazu führt, dass den Aktionären der Handel der Aktie zu Marktpreisen genommen wird und dies in der Regel mit einem Sinken des Aktienkurses einhergeht. 

 

 

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Es ist davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat den Vorstand gut beraten und überwacht hat. Allerdings ist eine Delistingentscheidung in der Regel nicht ohne Billigung bzw. Aufforderung durch den Aufsichtsrat denkbar. Die aktionärsunfreundliche Vorgehensweise führt zur Nichtentlastung.  

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl der Abschlussprüfungsgesellschaft bestehen grundsätzlich keine Bedenken.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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