Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.05.2017



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TOP 1
Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vortrag des AG-Bilanzgewinns ist vor dem Hintergrund eines negativen Konzernergebnisses je Aktie von 0,82 € und vor allem mit Blick auf die anstehende Fusion/Integration von UASC, die ja auch eine Kapitalerhöhung zur Folge haben wird, geboten. 

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Angesichts der laufenden Schifffahrtskrise hat der Vorstand die richtigen Maßnahmen ergriffen und mit der gelungenen Fusion mit CSAV sowie der anstehenden mit UASC regionale Verstärkungen (Transatlantik, Amerika, Fernost) vorgenommen und die Unternehmensgröße und damit die Wettbewerbsposition von Hapag-Lloyd verbessert. Dieses gilt analog für die Beteiligung am neu formierten Konsortium „THE Alliance“. Auch die laufenden Kostensenkungs- und Effizienzsteigerungsprogramme sind aus Sicht der SdK Schritte in Richtung auf eine in der Zukunft bessere Rentabilität oberhalb der zurzeit nicht verdienten Kapitalkosten. Insgesamt tritt der Konzern damit in der laufenden Krise als Konsolidierer auf und sollte auf Sicht von sich hoffentlich verbesserden Marktverhältnissen profitieren. Allerdings sind die Herausforderungen aus der Fusion mit nun UASC (Integration, Verschuldung) sowie durch die Beteiligung am neu implementierten Konsortium mit seinen vermuteten Anlaufschwierigkeiten und –kosten sehr hoch. Aktuell, meint vor der Fusion, ist der Konzern mit Blick auf Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, Liquiditätsausstattung, Bilanzrelationen und Zugang zu Finanzierungsquellen ordentlich aufgestellt. Auch der TSR ist, trotz noch fehlender Dividendenzahlung und bezogen auf den beim Börsengang gezahlten Emissionspreis von 20,00 Euro, akzeptabel.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat ist aus Sicht der SdK und ausweislich seines Berichts u.a. in acht Sitzungen sowie diversen Ausschusssitzungen seiner Kontrollfunktion gerecht geworden. Verbesserungsfähig ist allerdings die Teilnahmequote der Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen sowohl des Plenums als auch der Ausschüsse. 

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2017 und eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen

 

Ablehnung

 

Begründung: KPMG ist sicherlich geeignet Gesellschaft und Konzern zu prüfen. Nichtsdestotrotz lehnt die SdK den Beschlussvorschlag zur Stärkung des Instituts der Abschlussprüfung aufgrund der zu opulenten Beratungshonorare ab. Die SdK fordert zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfung die strikte Trennung von Prüfung und Beratung.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2016 und die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2017 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und über die entsprechende Neufassung des § 5.3 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Mittels des Beschlussvorschlags soll nach erfolgter Fusion mit der UASC ein neues Genehmigtes Kapital im Umfang von ca. 14% des dann erhöhten Grundkapitals geschaffen werden. Dieses erscheint maßvoll und erhöht den Handlungsspielraum der Verwaltung in sinnvoller Art und Weise.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Vergrößerung des Aufsichtsrats auf 16 Mitglieder und entsprechende Änderung von § 9.1 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Dieser Beschlussvorschlag steht im Zusammenhang mit der laufenden Fusion mit der UASC und dient der Integration der dann 28% des Grundkapitals repräsentierenden Neuaktionäre in das Aufsichtsgremium.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Einzelwahl

 

Begründung: Gegen die Wahl- und Wiederwahlschläge der Verwaltung bestehen seitens der SdK keine Einwände, da diese die für die Konzernentwicklung wichtigen Fusionen mit der CSAV sowie UASC durch Einbindung wichtiger Anteilseignergruppen in den Aufsichtsrat personell absichern.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.