Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 09.05.2017



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TOP 1
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2016, und des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern jeweils mit dem erläuternden Bericht der persönlich haftenden Gesellschafterin nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der CTS Eventim AG & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2016.

 

Zustimmung 

 

Begründung: Dem vorgelegten Abschluss kann zugestimmt werden.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

 

Zustimmung


Begründung: Neben der erneuten Anhebung der Dividende auf 0,50 € (Vj 0,46 €) / Aktie ist eine "Sonderdividende" von weiteren 0,48 geplant. Dies bedeutet nahezu eine Vollausschüttung, mit der die gute Geschäftsentwicklung der vergangenen Jahre honoriert werden soll. Angesichts der sehr soliden Finanzsituation des Unternehmens (Cash flow, liquide Mittel etc.) ist auch diese außergewöhnliche Ausschüttung problemlos möglich. Die Gesellschaft hat genügend Mittel für weiteres Wachstum. Außerdem kann bei den Zukäufen der letzten Jahre mit weiteren Synergieeffekten und damit überproportionalen Ertragssteigerungen gerechnet werden.   

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2016.

 

Zustimmung


Begründung: Die Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin Eventim Management AG hat wieder eine gute Arbeit gemacht. Zwar konnten nicht alle Rekordzahlen der Vorjahre erneut gesteigert werden. Dies lag jedoch nur an Großereignissen wie den Olympischen Spielen, die - wie angekündigt - einen Rückgang von Konzertveranstaltungen etc. zur Folge hatten. Dieser "saisonale" Negativeffekt wurde aber zum Aufbau von Aktivitäten im Segment Ticketing in Südamerika genutzt. Damit ist das Unternehmen weiterhin in den beiden Segmenten Ticketing und Live Entertainment gut aufgestellt. Die Finanzierung ist unverändert solide und die Strategie klar.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.

 

Zustimmung


Begründung: Der Aufsichtsrat hat seinen Teil zum Erfolg beigetragen. U.a. in 5 Sitzungen hat er den Vorstand kritisch begleitet, beraten und überwacht. Dass allerdings der neue AR-Vorsitzende den bisherigen - ohnehin "ausbaufähigen" - Bericht seines Vorgängers quasi wortgleich übernommen hat, ist eine vertane Chance. Nicht nur mit Blick auf die geplante Anhebung der AR-Bezüge (TOP 8) hätte man die Arbeit des AR deutlicher nach außen darstellen können und müssen. Dies wird auf der HV thematisiert.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017.

 

Ablehnung


Begründung: Dass nach mehrjähriger Diskussion über das Dauerengagement des bisherigen Prüfers PWC nun eben dieser, wenn auch nach Ausschreibung, erneut mandatiert wurde, mag juristisch möglicherweise nicht zu beanstanden sein. Diese Vorgehensweise widerspricht aber zumindest dem Geist der entsprechenden Guidelines und ist daher abzulehnen. Unabhängig davon ist der AP auch schon deshalb abzulehnen, weil sich seine "sonstigen Leistungen" im vergangenen Gj. mit 635 T € mehr als vervierfacht haben und inzwischen sogar die eigentlichen Prüfungskosten (447 T €)  deutlich übersteigen. Aus Sicht der SdK ist damit die Unabhängigkeit des Prüfers nicht mehr gewährleistet.

 

 

TOP 6
Änderung von § 11 Abs. 1 der Satzung (Zahl der Aufsichtsratsmitglieder).

 

Zustimmung


Begründung: Die Erweiterung des AR von 3 auf 4 Mitglieder ist nicht zuletzt aus Gründen seiner Beschlussfähigkeit sinnvoll und wird begrüßt.

 

 

TOP 7
Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds.

 

Zustimmung


Begründung: Gegen die Wahl des Kandidaten Spee für das zusätzliche AR-Mandat sind keine Anhaltspunkte ersichtlich. Vorbehaltlich einer zufriedenstellenden Aussage zum Auswahlprozess in der HV kann dem Wahlvorschlag zugestimmt werden.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsbezüge

 

Zustimmung
 

Begründung: Die AR-Bezüge sollen von 25 T € auf 50 T € verdoppelt und wie bisher weiterhin ausschließlich als Fixbetrag gewährt werden. Angesichts der Tatsache, dass die Bezüge fast 10 Jahre quasi unverändert geblieben sind, ist die Erhöhung unter Berücksichtigung des seitherigen erheblichen Wachstums der Gesellschaft und der Aufnahme in den M-DAX durchaus marktgerecht und damit akzeptabel. In der HV wird allerdings die Erwartung thematisiert, dass die neue Vergütung erneut für einen längeren Zeitraum Bestand haben wird.
 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.