Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.06.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Klassik Radio AG zum 31. Dezember 2016 und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des gemeinsamen Lageberichts für die Klassik Radio AG und den Konzern zum 31. Dezember 2016 und des Berichts des Aufsichtsrats, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Gewinn lag bei 0,38 EUR, das EBITDA erreichte einen Höchststand der Unternehmensgeschichte. Vor diesem Hintergrund ist ein kompletter Dividendenverzicht -insbesondere auch wegen bereits in den Vorjahren ausgebliebenen Ausschüttungen- abzulehnen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen ist auf die Erfolgsspur zurückgekehrt, auch im laufenden Jahr zeigt der Auftragsbestand weiter eine Aufwärtstendenz.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die strategische Aufstellung ist aussichtstreich. Ansatzpunkte, die gegen eine Entlastung sprechen, sind nicht erkennbar.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Anhaltpunkte die gegen eine erneute Beauftragung sprechen, sind nicht erkennbar. Insbesondere liegt die Höhe der berechneten prüffremden Leistungen etwa 50 Prozent unter den seitens der SdK als maximal vertretbar eingestuften 25 Prozent der Prüfgebühren.

 

 

TOP 6
Neuwahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen eine Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten sprechen würden (Interessenskonflikte/ Ämterhäufung etc.).

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlchen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  



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