Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 04.08.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,78 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von rund 27 %. Damit liegt die Ausschüttungsquote deutlich unter der Forderung der SdK in Höhe von mindestens 40 %. Es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass vom Konzernjahresüberschuss in Höhe von rund 17,4 Mio. Euro rund 7,5 Mio. Euro aus dem Verkauf einer Büroimmobilie in München stammten, und dies einen einmaligen Charakter hat. Um in Zukunft das Umsatzniveau halten bzw. gar steigern zu können, muss der Verkaufserlös erneut investiert werden. Somit steht der einmalige Ertrag nicht zur Ausschüttung zur Verfügung. In Hinblick auf die Dividendenkontinuität und die zukünftigen Ausschüttungen erscheint der Dividendenvorschlag somit zustimmungsfähig.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Gesellschaft hat in der Vergangenheit operativ stets gut gewirtschaftet und hat mit dem Verkauf der Büroimmobilie der Tochtergesellschaft BG Oktavian GmbH nachgewiesen, dass das Management auch auf diesem Sektor über ein tiefes Marktverständnis verfügt. Daher hat der Vorstand das Vertrauen der Aktionäre auch in Zeiten des Strategiewechsels verdient. Es gibt keine erkennbaren Gründe, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung.

 

Begründung: In insgesamt vier Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Es sind keine Gründe erkennbar, die gegen eine Entlastung sprechen.

 

 

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung.

 

Begründung: Alle drei Kandidatensind bereits seit Jahren als Aufsichtsrat für die Gesellschaft aktiv. Sowohl die fachliche Qualifikation, das breite Netzwerk als auch das Verständnis für die Gesellschaft sind bei allen drei Kandidaten vorhanden. Daher kann einer erneuten Wahl aller drei Kandidaten zugestimmt werden.  

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung.

 

Begründung: Rödl & Partner zählt zu den großen mittelständisch geprägten Kanzleien und erscheint fachlich entsprechend qualifiziert zu sein, um die Prüfung der Abschlüsse der Bayerischen Gewerbebau AG vornehmen zu können. Es gibt keine Bedenken gegen die Wahl von Rödl & Partner.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  



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