Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.06.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) jeweils für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Zwar weist die DEAG erneut einen Fehlbetrag aus. Doch ist die Ertragslage gegenüber dem Vorjahr wieder deutlich besser. Die Ausrichtung der Gesellschaft durch den Vorstand erscheint tragfähig.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat in 2016 bei acht Versammlungen mit der Arbeit des Vorstandes beschäftigt – vier Mal in einer Sitzung und vier Mal bei einer Telefonkonferenz. Die Anzahl der Versammlungen deutet darauf hin, dass er den Vorstand ausreichend überwacht und beraten hat. Die inhaltliche Darstellung der Versammlungen ermöglicht nur bedingt eine Überprüfung.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht von Zwischenberichten bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung

 

Zustimmung

 

Begründung:  Zur Wahrung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers fordert die SdK einen regelmäßigen Wechsel des Prüfers, spätestens alle zehn Jahre, sowie eine Trennung von Prüfung und Beratung. Für noch hinnehmbar hält sie Beratungsleistungen, deren Vergütung höchstens fünfundzwanzig Prozent der Prüfungsvergütung beträgt. Die Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, ist erstmals 2015 zum Abschlussprüfer der DEAG AG gewählt worden. Die Beratungsvergütung betrug in 2016 nur knapp 5 Prozent der Prüfungsvergütung.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Verkleinerung des Aufsichtsrats sowie entsprechende Satzungsänderung hinsichtlich des Aufsichtsrats (§ 8 Abs. 1 der Satzung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat bestand auch vor 2016 aus nur drei Personen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die zur Wahl vorgeschlagenen Personen bestehen keine Einwände.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über verschiedene Satzungsänderungen (§ 8 Abs. 4 und 5, § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 1 der Satzung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die vorgeschlagenen Satzungsänderungen bestehen keine Einwände.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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