Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.08.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts sowie des gebilligten Konzernabschlusses und Konzernlageberichts der Elektrische Licht- und Kraftanlagen Aktiengesellschaft, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich

 

 

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, vom Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von 2.791.374,12 EUR

 

a) einen Teilbetrag in Höhe von 225.000,00 EUR zur Ausschüttung einer Dividende von 1,00 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und

 

b) den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von 2.566.374,12 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK begrüßt die kontinuierliche Ausschüttung der Dividende in Höhe von 1,00 € pro Aktie sowie die Ausschüttungsquote von nahezu 73 % des Konzernjahresüberschusses.

 

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2016

Entlastung zu erteilen.

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Schutzgemeinschaft sieht in der Arbeit des Geschäftsjahres 2016 eine erfolgreiche Arbeit des Vorstands und wird daher der vorgeschlagenen Entlastung zustimmen.

 

 

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen und somit zum Erfolg der AG beigetragen. Daher erfolgt eine Entlastung des Aufsichtsrates.

 

 

TOP 5

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017.
 

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keine Bedenken bei einer Wiederwahl des vorgeschlagenen Abschlussprüfers.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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