Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Capital Stage AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die geplante Ausschüttung von 0,20 € (Vj.: 0,18 €) per Bar- oder Aktiendividende bedeutet die 5. Erhöhung der Ausschüttung in Serie. Sie erscheint bei einem Gewinn / Aktie von 0,13 € zunächst deutlich überhöht. Zu beachten ist dabei aber, dass in dieser Rechnung bereits alle neuen Aktien aus der "Chorus" - Akquisition enthalten sind (Stichtagsprinzip). Der Ergebnisbeitrag der Chorus ist dagegen nur für 3 Monate berücksichtigt, die sie erst im 10/2016 erworben wurde. Ohne diesen Effekt läge die Ausschüttung wie in den Vorjahren in dem von der SdK geforderten Rahmen von 40-60 %.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung


Begründung: Eine erneut gute Leistung. Das um 12 % gesunkene Konzernergebnis trotz eines um 26 % gestiegenen Umsatzes ist u.a. Folge von Einmaleffekten aus der Chorus-Übernahme. Diese macht strategischen Sinn, denn durch einen besseren Mix aus Sonne und Wind wird der Geschäftsverlauf verstetigt. Auch die deutlich höhere kritische Masse dürfte künftig zu überproportionalen Ergebnissteigerungen führen.
Unerfreulich ist jedoch der Squeeze Out der übernommenen Chorus Green Energy AG. Da er "de iure" von deren V und AR durchgeführt wurde, kann der Vorstand der Capital Stage hierfür juristisch nicht verantwortlich gemacht werden. Er ist aber der Initiator und damit "moralisch" Verantwortliche für diese von der SdK grundsätzlich abgelehnte Enteignung zu Gunsten Privater. Dieses Vorgehen wird daher auf der HV sehr kritisch i.S. einer Entlastung "2. Klasse" thematisiert.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Schon aus dem ordentlichen, aber ausbaufähigen AR - Bericht und dem guten Corporate Governance - Bericht mit Verweis auf 4 ordentliche Sitzungen und 6 a.o. Sitzungen sowie diverse Ausschusssitzungen ist erkennbar, dass sich der AR kritisch und sachgerecht mit der Kontrolle und Beratung des Vorstandes befasst hat. Dies gilt vor allem in Bezug auf den Erwerb der Chorus. In Bezug auf deren Squeeze Out muss sich der AR allerdings denselben Vorwurf machen lassen wie der Vorstand, vgl. o. TOP 3.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht etwaiger unterjähriger Finanzinformationen

 

Zustimmung


Begründung: Gegen die Wiederwahl der PWC AG sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, zumal der AP offenbar keinerlei "sonstigen Leistungen" für die Gesellschaft erbracht hat.

 

 

TOP 6
Festlegung der Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung


Begründung: Die erstmalige Anhebung von 15 T auf 25 T € nach mehreren Jahren ist moderat und marktgerecht. Das Beibehalten einer ausschließlich fixen Vergütung wird ausdrücklich begrüßt.

 

 

TOP 7
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung / Ablehnung (Einzelwahl):
 

Begründung: Mit Ausnahme des Kandidaten Stuhlmann kann den vorgeschlagenen Kandidaten zugestimmt werden. Für den Vorschlag "Büll" gilt dies angesichts von 5 Mandaten allerdings nur, weil sich 2 der Mandate jeweils auf denselben Firmenverbund beziehen. Der Kandidat Stuhlmann wird trotz unbestrittener Qualifikation wegen Mandatshäufung (8 Mandate) abgelehnt. Aufgrund der Tatsache, dass 5 der 6 Kandidaten wiedergewählt werden sollen und nur der Kandidat Dr. Kreke neu ist, wird auch der Auswahlprozess kritisch hinterfragt. Die o.g. Zustimmung erfolgt nur bei einer zufriedenstellenden Antwort zu diesem Prozess.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung zur Erweiterung des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Generell bestehen gegen eine Erhöhung der Mandate von 8 auf 9 keine Bedenken. Dass es sich vorliegend um eine "lex Maubach" handelt, vgl. u. TOP 9, ist zwar nicht überzeugend, begründet aber nicht per se eine Ablehnungspflicht.

 

 

TOP 9
Ergänzungswahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Ablehnung


Begründung: Der bisherige Vorstandsvorsitzende Dr. Maubach (bis 31.12.2016) soll nahezu ohne "cooling off" - Periode direkt aus dem Vorstand in den AR wechseln. Die SdK hält derartige Wechsel mit Blick auf mögliche Beeinträchtigungen der unabhängigen Ausübung des AR-Mandats prinzipiell für problematisch. Sie entsprechen nicht den Grundgedanken guten Corporate Governance. Da vorliegend keine konkreten Ausführungen gemacht wurden, warum die unmittelbare Tätigkeit des Herrn Dr. Maubach im AR zwingend und sofort geboten ist, wird der Vorschlag abgelehnt.

 

 

 TOP 10
Änderung des Firmennamens und entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung


Begründung: Gegen die Entscheidung, den Firmennamens nach der Übernahme der "Chorus" in "Encavis AG" zu ändern, sind keine Anhaltspunkte ersichtlich. Durch den Wegfall von "Stage" und "Chorus" entfallen im Gegenteil früher vereinzelt aufgetretene Missverständnisse in Bezug auf den Unternehmenszweck.

 

 

TOP 11
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung


Begründung: Der Vorschlag, das vorhandene gen. Kap. (von bereits jetzt etwa 30 % des GK) auf insgesamt 50 % des GK aufzustocken, übersteigt alleine schon bei Weitem das von der SdK für Vorratsbeschlüsse akzeptierte Volumen. Dies gilt umso mehr, als die Kapitalerhöhung auch in vollem Umfang per Sacheinlage möglich sein soll.

 

 

TOP 12
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen nebst gleichzeitiger Herabsetzung des bestehenden Bedingten Kapitals III sowie der entsprechenden Satzungsänderung

 

Zustimmung


Begründung: Das vorhandene bedingte Kapital soll auf den Betrag herabgesetzt werden, der (nur) noch benötigt wird, um evtl. die restlichen Optionen aus dem noch bestehenden Aktienoptionsplan 2012 befriedigen zu können.

 

 

TOP 13
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options-/Wandelschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen oder einer Kombination dieser Instrumente mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Aufhebung des bestehenden und Schaffung eines neuen bedingten Kapitals 2017 sowie die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung


Begründung: Im Gegenzug zu TOP 13 soll ein neues bed. Kap. von 50 % des GK geschaffen werden. Auch dieses übersteigt den von der SdK akzeptierten Rahmen, vgl. die Begr. von TOP 11.

 

 

TOP 14
Beschlussfassung über eine neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Verwendung

 

Zustimmung


Begründung: Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien bewegt sich im gesetzlich zulässigen Rahmen. Ihre Ausgestaltung erscheint maßvoll. Vor allem aber soll sie ggf. zur Erfüllung der Forderung von Aktiendividenden dienen, vgl. o. TOP 2. Sich für diesen Zweck zu "bevorraten", ist sinnvoll.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.