Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 21.02.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 1. Juli 2016 sowie der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben für das am 1. Juli 2016 endende Rumpfgeschäftsjahr

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 1. Juli 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Das letzte Rumpfgeschäftsjahr war infolge des Insolvenzverfahrens einzulegen. Aufgrund der Insolvenz besteht kein Anlass, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 1. Juli 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Das letzte Rumpfgeschäftsjahr war infolge des Insolvenzverfahrens einzulegen. Aufgrund der Insolvenz besteht kein Anlass, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

 

 

TOP 4
Änderung der Satzung zum Ort der Hauptversammlung

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Hauptversammlung nicht nur - wie bisher geregelt - am Sitz der Gesellschaft oder an einem deutschen Börsenplatz stattfinden kann, sondern zusätzlich auch in einer deutschen Stadt mit mindestens 200.000 Einwohnern. –Die Gesellschaft hat in den vergangenen Jahren zu Hauptversammlungen in Köln, München und dieses Jahr in Frankfurt am Main geladen. Die bisherige Regelung scheint daher hinreichend flexibel, eine Ausweitung auf weitere Städte daher nicht notwendig.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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