Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.06.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 sowie der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2016

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Gewinns des Geschäftsjahres 2016

 

Ablehnung.

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 16 Cent je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von gerade einmal 7,4 %. Wirecard ist ein stark wachsendes Unternehmen, welches jedoch seit Jahren positive Jahresergebnisse erwirtschaftet.  Daher erscheint aus Sicht der SdK eine Ausschüttungsquote von 12 % deutlich zu gering. Zwar kann nicht erwartet werden, dass die Gesellschaft, wie von reifen Unternehmen gefordert, mindestens 40 % des Konzernjahresüberschusses ausschüttet.  Dennoch sollte die Dividende von Jahr zu Jahr stärker angehoben werden als das Wachstum des EpS, um auf längere Sicht die Ausschüttungsquote auf ein deutlich höheres Niveau zu heben. Dies war in den letzten Jahren nicht der Fall. Der nun vorliegende Beschlussvorschlag würde ebenfalls ein Dividendenwachstum gegenüber dem Vorjahr bedeuten, welches unter dem Wachstum des EpS liegt.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des forstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung.

 

Begründung: Insgesamt erscheint die Geschäftsentwicklung positiv. Der Vorstand sollte sich jedoch im Hinblick auf die getätigten Übernahmen und die Transparenz der Gesellschaft eine deutlich offensivere Kommunikationspolitik anstreben. Dieser Kritikpunkt wurde bereits in den letzten Jahren geäußert. Seitdem hat sich jedoch nichts verbessert bezüglich der Transparenz des Unternehmens. Ferner sollte die Ausschüttungspolitik der Tochtergesellschaften geändert werden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum von einem Konzernjahresüberschuss in Höhe von rund 267 Mio. Euro nur rund 23 Mio. Euro in der Einzelgesellschaft ankommen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstandes in insgesamt sieben Sitzungen überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Es gibt keine erkennbaren Gründe, die gegen eine Entlastung sprechen.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung.

 

Begründung: Ernst & Young war bereits für das Geschäftsjahr 2016 zum Abschlussprüfer bestellt worden. In diesem hat Ernst & Young neben der Abschlussprüfung auch weitere Aufträge außerhalb dieser Abschlussprüfung erhalten. Für diese sonstigen Aufträge wurden insgesamt 284 T Euro an Honoraren gezahlt. Aus Sicht der SdK gefährdet dies die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Somit kann einer Wahl von Ernst & Young für das Geschäftsjahr 2017 nicht zugestimmt werden.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts und des Andienungsrechts

 

Ablehnung.

 

Begründung: Der Rückkauf von eigenen Aktien ist aus Sicht der SdK nur dann angebracht, wenn die Gesellschaft eine angemessene Dividende zahlt und auch keinerlei renditereiche Investitionen getätigt werden können. Zumindest erst genannter Punkt trifft bei der Gesellschaft nicht zu. Somit ist der Rückkauf eigener Aktien abzulehnen. Dies kann erst dann genehmigt werden, wenn die Dividende deutlich erhöht wird.

 

Hinweis:  Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten  abgewichen werden.

 



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