Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 12.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der technotrans AG zum 31. Dezember 2016, des nach IFRS (International Financial Reporting Standards) aufgestellten gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichts für die technotrans AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den übernahmerechtlichen Angaben

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Eine Dividende in Höhe von 0,55 € je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss von 50 % und einer Steigerung im Vergleich zum Vorjahr um 0,07 € oder 14,6 %. Da das Unternehmen sich aktuell in einer guten wirtschaftlichen Lage befindet, ist dies angemessen. Die aktuelle Expansionsstrategie könnte mit weiteren Akquisitionen einhergehen, weshalb eine höhere Ausschüttungsquote nicht sinnvoll erscheint.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Wirtschaftsjahr 2016 war für die technotrans AG wieder einmal ein sehr erfolgreiches. Das Ergebnis je Aktie konnte um 13,7 % auf 1,09 € gesteigert werden.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat scheint seine Überwachungs-, Beratungs- und Kontrollfunktion im abgelaufenen Geschäftsjahr erfüllt zu haben.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Mindestens seit dem Geschäftsbericht 1998 ist die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfung des Konzernabschlusses der technotrans AG zuständig. Um jegliche Zweifel an der Objektivität der Abschlussprüfer auf Grund der bereits so lange bestehenden Beziehung auszuräumen, sollte ein anderer Abschlussprüfer gewählt werden.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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