Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 07.06.2017



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TOP 1
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses der EUROKAI GmbH & Co. KGaA, sowie der vom Aufsichtsrat ebenfalls gebilligten Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 289 Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der EUROKAI GmbH & Co. KGaA per 31. Dezember 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Feststellung des Abschlusses gibt es keine Bedenken. Dieser verfügt zudem über ein uneingeschränktes Testat des Abschlussprüfers, der Ernst & Young GmbH.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die prognosegemäße Ausschüttung einer gegenüber Vorjahr konstanten Dividende von 1,50 € je Stamm- und Vorzugsaktie vor. Dieses erfüllt bei einem Konzernergebnis von 2,60 € je Aktie die Forderung der SdK nach einer in etwa hälftigen Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Gesellschaft und Aktionär.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin

 

Zustimmung

 

Begründung:  Wie in den Vorjahren hat die persönlich haftende Gesellschafterin gute Arbeit geleistet. Nach dem Rückgang des Containerumschlages an den Terminals der EUROKAI-Beteiligungen im Vorjahr konnte 2016 wieder ein Anstieg der umgeschlagenen Container über alle Standorte hinweg verzeichnet werden. In Summe konnte zudem über alle Segmente hinweg der Umsatz von 620 auf 650 Mio. € gesteigert werden. Ferner lag das Konzernergebnis je Aktie mit 2,60 € gegenüber 2,29 € oberhalb des Vorjahres. Auch wenn die Ergebnisprognose für die KGaA verfehlt wurde, entwickelten sich das Konzernergebnis und die Ausschüttung wie prognostiziert. Die Entwicklung des Konzern-Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit war positiv, die Investitionspolitik blieb situationsbedingt vorsichtig. Die Bilanzrelationen und das Geschäftsmodell mit seinen jüngsten Weiterungen in Zypern und Brasilien überzeugen nach wie vor. Gleiches gilt für den aus Aktionärssicht wichtigen TSR.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich seines ausführlichen Berichts hat der Aufsichtsrat seine Kontrollfunktion erneut verantwortlich ausgeübt. 

 

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat – Wahl eines Mitglieds

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit Frau Both zieht die Tochter des Vorsitzenden der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin in den Aufsichtsrat ein und repräsentiert dort die Familie Eckelmann. Gegen Frau Both gibt es seitens der SdK keine Bedenken.

 

 

TOP 7
Beschlussfassungen über Änderungen der Satzung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA

 

Zustimmung

 

Begründung: Die diversen vorgeschlagenen Satzungsänderungen sind sinnvoll und aus Sicht der SdK für den Streubesitz unproblematisch.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2017 und vorsorglich für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Ernst & Young GmbH ist sicherlich geeignet KGaA und Konzern zu prüfen. Analog zu den Vorjahren und angesichts der fortgesetzt zu hohen Honorare aus abschlussfernen Beratungstätigkeiten sieht die SdK allerdings die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung als nicht im ausreichenden Maße gewährleistet an. Hier sollte eine strikte Trennung von Prüfung und Beratung Beachtung finden, um so das Vertrauen in das erteilte Testat zu stärken.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.