Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 02.06.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts des Vorstands für die R. STAHL Aktiengesellschaft (R. STAHL AG) und des Konzernlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat ein Ergebnis je Aktie von 0,64 € und schüttet 0,60  als Dividende aus.

Dies ist eine Quote von nahezu 100 % des Konzernjahresüberschusses.

Grundsätzlich ist die SdK gegen Ausschüttungen aus der Substanz.

Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag liquide Mittel in Höhe von 16 Millionen aus.

Daher erfolgt Zustimmung.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vorstand hat in den vergangenen Jahren vier Gewinnwarnungen aussprechen müssen. Die bekannten Schwierigkeiten im Öl- und Gasbereich, in welchen die Hauptkunden des Unternehmens tätig sind, sind schon längere Zeit gegeben. Die Mittelfristprognose auf der Hauptversammlung im Jahr 2014, bei welcher für das Geschäftsjahr 2016 ein Umsatz von 380 bis 390 Millionen in Aussicht gestellt worden ist, wurde bei weitem verfehlt.

Der Vorstand war in der Vergangenheit  sehr präzise und exakt in seinen Prognosen und man konnte sich als Aktionär im Grunde darauf verlassen. Seit einigen Jahren ist dies nicht mehr so. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand beraten und überwacht.

Allerdings ist auch dem Aufsichtsrat wie dem Vorstand unter TOP 3 mit anzulasten, dass die vom Vorstand abgegebenen Prognosen sich bei Weitem als nicht zutreffend erwiesen haben.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Hier muss noch geklärt werden, wie lange die Abschlussprüfungsgesellschaft, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, die Gesellschaft prüft.

Das Honorar für die Abschlussprüfungen im Verhältnis zum Honorar für sonstige Leistungen der Abschlussprüfungsgesellschaft steht in dem von der SdK tolerierbaren Rahmen. Das Honorar für sonstige Leistungen beträgt ca. 16 % im Verhältnis zum Honorar für die Abschlussprüfungsleistungen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 3. Juni 2016 über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Auf der letztjährigen Hauptversammlung wurde gegen den damaligen Tagesordnungspunkt 2 Verwendung des Bilanzgewinns durch mehrere Aktionäre der Gesellschaft eine Anfechtungsklage erhoben, die unter anderem auf formale Argumente gestützt werden.  Der Rechtsstreit wird noch in erster Instanz vor dem Landgericht Stuttgart geführt. Eine Entscheidung ist wohl nicht gefallen. Es sollte die gerichtliche Entscheidung abgewartet werden.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  



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