Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16.05.2017



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, der Lageberichte für die Muehlhan AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK fordert eine Ausschüttung in Höhe von 40 bis 60 % des Konzernjahres­überschusses. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen eine Dividende in Höhe von Euro 0,06 je dividendenberechtigter Stückaktie vor. Bei 19.199.487 dividendenberechtigten Stückaktien ergibt das eine Ausschüttungssumme von Euro 1.151.969,22. Das entspricht 41 % des Konzernjahresüberschusses.

 

 

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

 

Zustimmung

 

Begründung: In der Vergangenheit hat der Vorstand eine Neuausrichtung der Gesellschaft vor­genommen. Statt auf den notleidenden Bereich „Schiff“ setzt der Vorstand verstärkt auf die Bereiche „Öl und Gas“ sowie „Industrie und Infrastruktur“. Die Strategie hat der Vorstand in 2016 zu Recht weiter verfolgt.

 

 

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat sich in sechs Sitzungen mit der Arbeit des Vorstandes beschäftigt. Die Darstellung der einzelnen Sitzungen deutet darauf hin, dass der Aufsichtsrat den Vorstand angemessen beaufsichtigt und beraten hat. 

 

 

TOP 5

Beschlussfassung über Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

 

Zustimmung

 

Begründung: Zur Wahrung der Unabhängigkeit fordert die SdK einen regelmäßigen Wechsel des Abschlussprüfers, üblicherweise alle zehn Jahre. Zudem setzt sich die SdK für eine Trennung von Prüfung und Beratung ein, höchstens aber soll der Anteil der Beratungshonorare an den Prüfungskosten 25 % betragen. Beides ist erfüllt. Die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschafts­prüfungsgesellschaft, Hamburg, ist 2016 erstmalig zum Abschlussprüfer gewählt worden. Be­ratungshonorare hat sie nicht erhalten.

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Be­stimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.