Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.02.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2016 und des Lageberichts der Bertrandt Aktiengesellschaft sowie des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30. September 2016 und des Konzern-Lageberichts, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015/2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Bertrandt Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2015/2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft schüttet knapp 40 % des Konzernjahresüberschusses aus.

Damit liegt sie im unteren Rand der von der SdK empfohlenen Ausschüttungsbandbreite.

Bei einer guten Eigenkapitalquote der Gesellschaft wäre es durchaus möglich, die Ausschüttungsquote zukünftig auch zu erhöhen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Gesellschaft konnte die Umsatzerlöse um 6,1 % steigern. Das Ergebnis nach Steuern wuchs um 1,6 %. Es wurden über 500 weitere zusätzliche Mitarbeiter eingestellt. Im dritten Jahr in Folge wurden hohe Investitionen getätigt um weiteres zukünftiges Wachstum zu ermöglichen.

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des vorgelegten, allerdings relativ kurzen Aufsichtsratsberichtes ist der Aufsichtsrat seiner Kontroll- und Überwachungspflicht nachgekommen.

Der Vorstand wurde beraten und überwacht.

Die Gesellschaft hat sich mit einem Umsatz bis 6,1 % und einem Ergebnis + von 1,6 % gut weiterentwickeltet. 

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Bertrandt Solutions GmbH, Ehningen, vom 12. Dezember 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Bertrandt Solutions GmbH macht aus unternehmenspolitischen Gründen, u.a. Direktionsrecht und Weisungsrecht sowie aus steuerlichen Gründen Sinn.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Bertrandt Beteiligungen GmbH, Ehningen, vom 12. Dezember 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Bertrandt Beteiligungen GmbH macht aus unternehmenspolitischen Gründen, u.a. Direktionsrecht und Weisungsrecht sowie aus steuerlichen Gründen Sinn.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals (§ 5 Abs. 8 der Satzung der Gesellschaft), die neue Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses (genehmigtes Kapital 2017) und die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Gesellschaft hat kein konkretes Investitionsziel. Es ist ein rein formeller Beschluss, um Möglichkeiten im Markt schnell wahrnehmen zu können.

Seit Börsengang der Gesellschaft wurde wohl von der Möglichkeit der Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals zur Erhöhung des Grundkapitals kein Gebrauch gemacht. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden, wobei eine Begrenzung auf 20 % des vorhandenen Grundkapitals für Kapitalerhöhungen mit Bezugsrechtausschlüssen vorgesehen ist. Die SdK lehnt Kapitalvorratsbeschlüsse gegen Bar - und/ oder Sacheinlage über 10 % des Grundkapitals ab, da ein Bezugsrechtsausschluss gegen Bareinlage mit einem Wässerungseffekt verbunden ist und bei einer Sacheinlage ein Bezugsrechtsausschluss bei einer Kapitalerhöhung immanent ist.

 

 

TOP 8
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Das Honorar der Abschlussprüfungsgesellschaft für sonstige Beratungsleistungen und Steuerberatungsleistungen übersteigt in der Summe das Honorar für die Abschlussprüfung.

Um eine uneingeschränkte Objektivität des Prüfers zu gewährleisten sollte das Honorar für sonstige Beratungsleistungen und Steuerberatungsleistungen nicht mehr als 25 % des Abschlussprüferhonorars betragen.

 

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem  Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.