Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 23.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Koenig & Bauer AG und die Koenig & Bauer Unternehmensgruppe zum 31. Dezember 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des Corporate-Governance-Berichts für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK wird der Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen. Zu bemerken ist aber das Unterschreiten der von der SdK geforderten Ausschüttungsquote von 40-60 % des Konzernjahresüberschusses. KBA liegt lt. Vorschlag der Tagesordnung bei 30,7 % und hat somit noch viel Spielraum nach oben.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat seine Aufgaben im abgelaufenen Geschäftsjahr zum Wohle von Kunden und Aktionären erfüllt und eine erfolgreiche Arbeit abgeliefert.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Koenig & Bauer AG für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat nach unserer bisherigen Kenntnis seine Aufgaben der Beratung, Kontrolle und Überwachung des Vorstands stets wahrgenommen.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat keine Bedenken bei der Wahl des Abschlussprüfers. Da die nicht prüfungsbezogenen Leistungen allein 20 % des Prüfungshonorars betragen, wäre es wünschenswert, wenn die Gesellschaft im Geschäftsbericht mit einem Satz erklären würde, worum es sich dabei handelt - auch wenn der Gesetzgeber dies nicht explizit vorschreibt. Dies erhöht die Beurteilung einer völligen Unabhängigkeit des Prüfers.

 

 

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK hat grundsätzlich keine Bedenken bei der Wahl des vorgeschlagenen Kandidaten, erwartet aber die Anwesenheit in der Hauptversammlung und eine persönliche Vorstellung des Kandidaten in der Hauptversammlung als Vorrausetzung für eine Zustimmung.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK wird den Vorschlag der Kapitalerhöhung ablehnen. Zwar ist die Erhöhung des Eigenkapitals in TOP 7 auf 20 % des Grundkapitals begrenzt, allerdings enthält der Vorschlag keine Begrenzung des Bezugsrechtsausschlusses in Falle von Sacheinlagen. Die SdK vertritt die Auffassung, dass normale Kapitalerhöhungen bis zu 25% des Grundkapitals durchaus hinreichend für Unternehmenszukäufe sind und ein Bezugsrechtsausschluss für Sach- und Bareinlagen auf 10 % begrenzt sein sollte. Da hier die Gefahr besteht, dass ein Mehrheitsaktionär Sacheinlagen zu einem überzogenen Wert einbringt, um durch einen unangemessenen Zuwachs weiterer Anteile die Altaktionäre aus dem Unternehmen hinauszudrängen.

 

Der vorgelegte Vorschlag ist ein Vorratsbeschluss, der sodann eine Gültigkeit von fünf Jahren erlangen würde. Dies stellt für die Aktionäre einen nicht zu überschauenden Zeitraum dar, der aus der Erfahrung der SdK am Kapitalmarkt auch durch andere Maßnahmen - wie z. B. einem Managementwechsel - zu negativen Überraschungen für die Aktionäre führen kann. Daran ändert auch nichts, dass es sich um die Wiederholung eines bisherigen Vorratsbeschlusses handelt.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.