Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 05.05.2017



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TOP 1
Vorlage und Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der PAUL HARTMANN AG, Vorlage und Entgegennahme des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger wird der vorgeschlagenen Verwendung des Bilanzgewinns zustimmen. Allerdings ist anzumerken, dass die Ausschüttungsquote lediglich bei 27,6 % liegt. Die SdK vertritt die Auffassung, dass unter normaler Geschäftsentwicklung eine Ausschüttungsquote von 40-60 % des Konzernjahresüberschusses sowohl für die Gesellschaft wie auch für die Aktionäre eine angemessene Größenordnung darstellt. Hier hat die Gesellschaft noch hinreichend Spielraum nach oben.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat seine Aufgaben der Unternehmensführung einschließlich der Wachstumssteigerung sowohl beim Umsatz wie auch beim Jahresüberschuss erfolgreich erfüllt. Daher steht einer Entlastung nichts im Weg.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Aufgaben der Beratung, Überwachung und Kontrolle des Vorstands nach unserer Kenntnis stets wahrgenommen. Auch hier gilt die Zustimmung zur Entlastung.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Änderung der §§ 10, 11, 15 und 16 der Satzung

 

TOP 5 a)

Beschlussfassung über die Ergänzung von § 10 Absatz 3 der Satzung („Amtsdauer“)

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Satzungsänderung wird die SdK mit einer Zustimmung folgen, da es sich hier um eine Verkürzung der Amtszeit des Aufsichtsrates handelt.

 

TOP 5 b)
Beschlussfassung über die Neufassung von § 11 der Satzung („Beschlussfassung, Ausschüsse“)

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Satzungsänderung wird die SdK mit einer Zustimmung folgen, da es sich hier um eine Flexibilisierung bei der Abstimmung des Aufsichtsrates handelt.

 

TOP 5 c)
Beschlussfassung über die Änderung von § 15 Absatz 1 der Satzung und die Einfügung eines neuen § 15 Absatz 4 der Satzung („Leitung“)

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Satzungsänderung wird die SdK mit einer Zustimmung folgen, da es sich hier um eine Anpassung bei der Wahl zum Vorsitzenden der Hauptversammlung sowie einer zukünftigen HV-Übertragung handelt.

 

TOP 5 d)
Beschlussfassung über die Einfügung eines neuen § 16 Absatz 4 der Satzung („Beschlussfassung“)

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Satzungsänderung wird die SdK mit einer Zustimmung folgen, da es sich hier um die zukünftige Möglichkeit einer Briefwahl und die Wahrnehmung der Aktionärsrechte im Wege der elektronischen Kommunikation handelt.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats und die Änderung von § 13 der Satzung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die SdK begrüßt den von ihr schon lang geforderten Verzicht auf eine variable Vergütung des Aufsichtsrates. Mit der Umsetzung unterstreicht die Gesellschaft die tatsächliche Unabhängigkeit der Aufsichtsräte. Der sich daraus ergebenden Anpassung einer fixen Vergütung wird zugestimmt.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl des Abschlussprüfers bestehen keinerlei Bedenken hinsichtlich der fachlichen Qualifikation. Allerdings erwartet die SdK eine gänzliche Unabhängigkeit bei einem Wirtschaftsprüfer. Bei einem Anteil der nichtprüfungsrelevanten Leistungen mit 50 % des Prüfungshonorars scheint dies nicht mehr gegeben. Dabei wurden die prüfungsnahen Leistungen bereits großzügig dem erweiterten Prüfungshonorar zugerechnet. Daher lehnt die SdK den Top 7 ab.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.