Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 22.02.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Deutschen Beteiligungs AG zum 30. September 2016, des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2016 und des zusammengefassten Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG und des Konzerns mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung der DBAG schlägt vor für das vergangene Geschäftsjahr 2015/2016 eine Dividende von 1,20 € je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten. Bei einem erzielten Ergebnis je Aktie von 3,63 € ergibt sich eine Ausschüttungsquote von 33%. Die SdK fordert tendenziell eine Ausschüttungsquote von 40 – 60 % des Konzernergebnisses.

 

Aufgrund des Geschäftsmodells der DBAG, wodurch die jährlichen Ergebnisse recht stark schwanken, unterstützt die SdK jedoch den vorgelegten Dividendenvorschlag, zumal dies eine Erhöhung der Dividende von 20% gegenüber dem Vorjahr darstellt sowie eine beachtliche Dividendenrendite von 3,6%.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016 

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr wieder gute Arbeit geleistet. Dadurch konnte das Konzernergebnis auf 50,2 Mio. € deutlich gesteigert werden und eine Eigenkapitalrendite von 16% erwirtschaftet werden. Auch die Weichen für eine weitere erfolgreiche Zukunft wurden vom Vorstand im vergangenen Jahr gestellt. So konnte mit dem DBAG Fund VII im September 2016 der größte deutsche Private-Equity-Fonds für Beteiligungen im Mittelstand geschlossen werden. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Offensichtlich ist der Aufsichtsrat seinen Pflichten im vergangenen Geschäftsjahr nachgekommen und hat den Vorstand gut beraten und kontrolliert. Es fanden im vergangenen Jahr elf Aufsichtsratssitzungen statt.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017 und des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

 

Ablehnung

 

Begründung: Gegen die KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, ist generell nichts einzuwenden. Allerdings wird die DBAG bereits seit über 15 Jahren von der KPMG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft. Hier fordert die SdK, um die uneingeschränkte Unabhängigkeit zwischen Wirtschaftsprüfer und zu prüfenden Gesellschaft gewährleisten zu können, einen Wechsel nach mindestens 10 Jahren. Aus Sicht der SdK reicht ein Wechsel des Prüfungsteams dabei allein nicht aus.

 

Darüber hinaus spricht sich die SdK klar für die strikte Trennung zwischen Abschlussprüfung und Beratung aus. Da die DBAG jedoch wiederum – wenn auch auf geringerem Niveau im Vergleich zum Vorjahr – Steuerbratungsleistungen sowie sonstige Beratungsleistungen in Anspruch genommen hat muss die SdK auch diesbezüglich erneut den TOP 5 ablehnen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2015 und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2017 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, dass bis zum 21. Februar 2021 der Vorstand ermächtigt wird das Grundkapital um bis zu 13.346.664,33 € - auch gegen Sacheinlage - zu erhöhen, was 25 % des Grundkapitals entspricht. Allerdings steht die SdK generell Kapitalvorratsbeschlüssen gegen Sacheinlagen aufgrund von Bewertungsspielräumen und Aspekten der Werthaltigkeit äußerst kritisch entgegen. Die SdK wird diesem Beschluss daher nicht zustimmen.

 

Darüber hinaus würde mit Addition des Vorschlags aus TOP 7 insgesamt 50% an Vorratskapitalia neu geschaffen werden. Dies, obwohl positiv attestiert werden muss, dass der Vorstand bis heute sehr sorgsam mit Vorratskapitalia umgegangen ist, bewertet die SdK als zu hoch. Bei solchen Größenordnungen, die die Kapital- und Eigentümerstruktur des Unternehmens deutlich verändern, erachtet die SdK eine der Hauptversammlung vorgelegte konkrete Verwendungsvorlage als gerechtfertigt.  

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die Schaffung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2015/I und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2017/I und die entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Verwaltung schlägt vor ein neues bedingtes Kapital 2017/I bis zum 21. Februar 2022 mit einem Volumen von bis zu 140 Mio. €, was 25% des derzeitigen Grundkapitals entspricht, zu schaffen.

 

Auch hier muss dem Vorstand attestiert werden, dass in der Vergangenheit mit den Beschlüssen sehr sorgsam umgegangen wurde. Somit wird entgegen zum TOP 6 die SdK diesem Vorratskapitalbeschluss zustimmen. Des Weiteren erscheint eine Flexibilität bezüglich Finanzierungen aufgrund des Geschäftsmodells der DBAG als Private Equity Unternehmen unabdingbar für weiterhin zukünftiges erfolgreiches Investieren in den deutschen Mittelstand.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.