Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14.06.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der Evotec AG zum 31. Dezember 2016, der Lageberichte für die Evotec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Strategisch scheint der Konzern u.a. mit dem neuen „Academic Bridge – Fonds“ sowie mit den jüngst eingegangen Beteiligungen an Start-ups eine neue Stufe bei der Evolution des Evotec-Geschäftsmodells erreicht zu haben. In die gleiche Richtung deutet ferner auch die Übernahme der Cyprotex PLC. Außerdem konnten im Berichtsjahr neben der Verbreiterung der Kundenbasis Umsatz, Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit und bereinigtes EBITDA bei gleichbleibenden F+E-Aufwendungen und Investitionen deutlich ausgeweitet werden. Eigenkapitalquote und Liquidität verharrten trotz Akquisition von Cyprotex auf hohem Niveau. Das Konzernergebnis je Aktie lag bei 0,20 € nach im Vorjahr 0,12 €. Die jüngste Barkapitalerhöhung durch Novo A/S unterstreicht ferner den guten Zugang zu externen Finanzierungsquellen. Insgesamt kann daher konstatiert werden, dass Evotec aktuell eine notwendige „kritische Größe“ für eine weitere erfolgreiche Teilhabe am Wachstumsmarkt des Wirkstoffforschungs-Outsourcings erreicht zu haben scheint.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich seines Berichts ist der Aufsichtsrat seiner Kontrollfunktion u.a. in fünf Plenumssitzungen nachgekommen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestehen auch in diesem Jahr seitens der SdK keine Einwände.

 

 

TOP 5
Nachwahl zum Aufsichtsrat

 

Ablehnung

 

Begründung: Fachlich scheint Herr Shalmi durchaus geeignet, Gesellschaft und Konzern zu beaufsichtigen. Nichtsdestotrotz lehnt die SdK den Beschlussvorschlag aufgrund der zahlreichen durch Herrn Shalmi bereits wahrgenommenen Mandate ab. Aus Sicht der SdK sollten operativ tätige Personen nicht mehr als drei Aufsichtsratspositionen bekleiden, damit sie diese mit der nötigen Intensität wahrnehmen können.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und Änderung von § 5 Abs. 4 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2017)

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Beschlussvorschlag sieht die Erneuerung und Anpassung an das nun erhöhte Grundkapital des jüngst für eine Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts und Zeichnung durch die Novo A/S teilgenutzten Genehmigten Kapitals 2014 vor. Mit seinen insgesamt 20% des aktuellen Grundkapitals bliebe die Ermächtigung isoliert betrachtet zwar noch maßvoll, wird aber unter Einbeziehung der zur Verfügung stehenden Bedingten Kapitalia sowie der 20%igen Sachkapitalerhöhungsmöglichkeit für die SdK grundsätzlich untragbar. Dieses gilt auch unter Einblendung des spezifischen Geschäftsmodells des Konzerns, das, wenn anscheinend im Zeitablauf auch immer weniger, unregelmäßig auf Kapitalzufuhr zur Finanzierung weiteren Wachstums angewiesen ist. 

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

 

Ablehnung

 

Begründung: Die implementierte Vergütungsstruktur sieht neben Aktienoptionsplänen im weitesten Sinne auch Change-of-Control-Klauseln vor, welches die SdK ablehnt. Die Abstimmung über das Vergütungssystem stellt allerdings keine Abstimmung über die Vergütungshöhe dar.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Schaffung eines bedingten Kapitals zur Ausgabe von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands der Evotec AG, an Mitglieder von Geschäftsorganen verbundener Unternehmen im In- und Ausland sowie an ausgewählte Führungskräfte der Evotec AG und verbundener Unternehmen im In- und Ausland im Rahmen eines Share Performance Plans 2017 aufgrund eines Ermächtigungsbeschlusses sowie Änderung der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Evotec Konzern nutzt so genannte Share Performance-Programme als wichtiges Element zur variablen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung für Führungskräfte und Vorstände. Dieses schont die für das weitere Wachstum notwendige Liquidität und stellt insoweit ein für den Konzern mit seinem spezifischen Geschäftsmodell angemessenes Vergütungsinstrument dar. Nichtsdestotrotz lehnt die SdK die Gewährung von Aktienoptionen in all ihren Facetten angesichts vor allem der diesen innewohnenden Gestaltungsmöglichkeiten prinzipiell ab. Da diese Bedenken überwiegen, folgt die Gesamtablehnung.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.