Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 18.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs, des Vergütungsberichts und der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289a, 315 Abs. 5 HGB (einschließlich des Corporate Governance Berichts) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,80 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von 37,6 %. Damit wird die Minimalforderung der SdK von 40 % leicht unterschritten. Aufgrund der aggressiven Investitionspolitik der vergangenen Jahre erscheint die Ausschüttungsquote jedoch noch als angemessen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Gesellschaft konnte auch im abgelaufenen Geschäftsjahr den Umsatz und das Ergebnis erneut steigern. Ferner verfügt die Unternehmensgruppe über einige hoffnungsvolle Unternehmensbeteiligungen. Es gilt jedoch, den zunehmenden Konkurrenzdruck im Segment Access abzufedern und die Kostenstrukturen weiter zu verschlanken, um auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleiben zu können.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung.

 

Begründung: In vier Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Es gibt keine erkennbaren Gründe, die Entlastung abzulehnen.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie, für den Fall einer prüferischen Durchsicht, des Prüfers für unterjährige Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2017 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2018

 

Ablehnung.

 

Begründung: Ernst & Young hat neben den Honoraren für die Abschlussprüfung im abgelaufenen Geschäftsjahr auch über 2 Mio. Euro an Honoraren für Steuerberatungsleistungen erhalten. Dadurch erscheint die Unabhängigkeit von Ernst & Young massivst gefährdet zu sein. Einer erneuten Wahl kann daher nicht zugestimmt werden.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über Erwerb und Veräußerung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts, sowie über die Aufhebung der bestehenden Ermächtigung

 

Ablehnung

 

Begründung:Die Gesellschaft erfüllt noch nicht die von der SdK geforderte Ausschüttungsquote bzgl. der Dividendenausschüttung. Daher sollte zunächst die Dividendenausschüttungshöhe kontinuierlich auf ein Niveau von über 40 % bezogen auf den Konzernjahresüberschuss angepasst werden, bevor über einen Aktienrückkauf nachgedacht wird.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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