Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der Bilfinger SE und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Da ohne Sonderfaktoren in 2016 ein Verlust anfiel wird die Dividende aus der Substanz bezahlt. Durch den Verkauf der Bauaktivitäten wurden fast 1 Milliarde an liquiden Mittel vereinnahmt. Deshalb ist die Dividendenzahlung gerechtfertigt und entschädigt die Aktionäre etwas für die früheren Enttäuschungen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands der Bilfinger SE für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: 2016 fielen zwar weiterhin Verluste an, doch zumindest wurden Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung eingeleitet. Ob diese Maßnahmen zum Erfolg führen wird sich aber erst in den nächsten Jahren zeigen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats der Bilfinger SE für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Zumindest im abgelaufenen Jahr scheint der Aufsichtsrat seinen Beratungs- und Kontrollpflichten nachgekommen zu sein. Es wurde eine Restrukturierung eingeleitet, Kostenmaßnahmen wurden ergriffen und auch ein neues Management eingesetzt.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

 

Zustimmung

 

Begründung: Ernst & Young prüft seit 2009. Die sonstigen Kosten sind deutlich unter 20 %, so dass die Unabhängigkeit der Prüfung gewährleistet zu sein scheint. Außerdem ist ein Wechsel des Prüfers mitten in einer Umstrukturierung nicht sinnvoll.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals und Änderung von § 4 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Speziell bei Wandel- und Optionsanleihen fordert die SdK ein weitreichendes Bezugsrecht für die Aktionäre. Der Ausschluss des Bezugsrechts soll hierbei auf maximal 10 % begrenzt sein. Da der Vorschlag der Verwaltung einen Ausschluss von insgesamt 20 % erlauben würde kann hier nicht zugestimmt werden.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Vorschlag der Verwaltung sieht vor, dass vorher erworbene eigene Aktien auch gegen Sachleistung verkauft werden können. Wie auch bei Sachkapitalerhöhungen ist die Bewertung der Sacheinlage immer ein kritischer Punkt. Aus diesen grundsätzlichen Überlegungen fordert die SdK generell eine fallweise Entscheidung und keine pauschale Ermächtigung.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts

 

Ablehnung

 

Begründung: Der Einsatz von Derivaten erhöht zwar die Flexibilität des Unternehmens, zielt jedoch im Regelfall auf institutionelle Anleger und könnte dadurch zum Nachteil der privaten Aktionäre sein.

 

 



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.