Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.05.2017



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Leifheit Aktiengesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Leifheit Aktiengesellschaft und des Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2

Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die leicht erhöhte Dividende von 2,10 € entspricht einer Gewinnausschüttung von 68% des Konzerngewinns nach Steuern.

 

 

TOP 3

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat 2016 ordentlich gewirtschaftet und die Strategie "Leifheit 2020" vorangetrieben. Der Konzern-Umsatz und -Ertrag sind leicht angestiegen, ebenso der Gewinn je Aktie.

 

 

TOP 4

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Soweit aus dem Bericht des Aufsichtsrates ersichtlich, ist dieser seinen Kontroll- und Beratungsfunktionen nachgekommen.

 

 

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wahl von KPMG zum Abschlussprüfer bestehen keine Bedenken.

 

  

TOP 6

Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und entsprechende Satzungsänderung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die damit verbundene Verdopplung der Anzahl der Aktien kann sich positiv auf den Börsenkurs auswirken, da die an den Börsen handelbare Anzahl der Aktien steigt.

 

 

TOP 7

Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals 2017 und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Das neue genehmigte Kapital beträgt 50% des nach TOP 6 erhöhten Grundkapitals.  Die Schaffung des neuen genehmigten Kapitals sieht auch einen Bezugsrechts­ausschluss bei einer Kapitalerhöhung von bis zu 20% des Grundkapitals vor.

Die SdK trägt Kapitalvorratsbeschlüsse bis zu 25% des Grundkapitals mit Bezugsrecht und bis zu 10% des Grundkapitals ohne Bezugsrecht mit. Diese Grenzen sind bei weitem überschritten. Nach Auffassung der SdK sollte bei Kapitalmaßnahmen, die höhere Quoten vorsehen, der Hauptversammlung ein konkreter Bedarf dargestellt werden.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.