Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16.02.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. Juni 2016 und des Lageberichts für die Aktiengesellschaft, sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2016 und des Konzernlageberichts mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016.

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns.

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Gewinnverwendungsvorschlag sieht eine Ausschüttung von mehr als 80% des Konzernjahresüberschusses vor und liegt damit über der von der SdK geforderten Bandbreite zwischen 40% und 60% des Konzernjahresüberschusses.

 

 

TOP 3
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016.

 

Zustimmung

 

Begründung: Das GJ 15/16 der Fortec AG weist neben einer beachtlichen Steigerung der Umsatzerlöse von ca. 70 % (46 Mio. Euro auf 78 Mio. Euro) auch eine deutliche Steigerung des JÜ auf. Dieser konnte von 1,87 Millionen Euro auf 3,56 Millionen Euro verbessert werden. Auch die Eigenkapitalrendite von 15,2 % hat sich gegenüber dem Vorjahr von 7,9 % fast verdoppelt.

 

Dieses beachtliche Ergebnis ist weitestgehend auf die Vollkonsolidierung der DataDisplay zurückzuführen, deren Übernahme sich als äußerst positiv darstellt. Generell ist festzustellen, dass die Fortec AG über viele Jahre hinweg finanziell sehr gut dasteht.

 

 

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016.

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des vorgelegten AR-Berichts ist der Aufsichtsrat seiner Kontroll- und Überwachungspflicht nachgekommen.

 

Neben der Budgetplanung der einzelnen Konzerngesellschaften wurde auch die strategische Entwicklungen analysiert und Akquisitionsmöglichkeiten geprüft.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die individualisierte Veröffentlichung der Vergütung des Vorstands.

 

Ablehnung

 

Begründung: Die individualisierte Ausweisung der Vorstandsvergütung schafft Transparenz und eine klare Übersicht der Vergütungszusammensetzung innerhalb des Vorstands.

Eine individualisierte Ausweisung der Vergütung ist somit der Gesamtausweisung vorzuziehen.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufsichtsratsvergütung

 

Zustimmung

 

Begründung: Die letztmalige Anpassung der Aufsichtsratvergütung fand im Jahr 2001 statt. Die Anhebung auf 10 000 Euro pro Jahr und AR-Mitglied liegt definitiv in einem Rahmen, der ohne weiteres gebilligt werden kann.

 

 

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017.

 

Zustimmung

 

Begründung: Neben den üblichen Abschlussprüfungsgebühren sind keinerlei weitere Kosten für Beratung  oder andere Bestätigungsleistungen angefallen. Die Unabhängigkeit der Metropol Audit Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Mannheim, kann somit problemlos attestiert werden, da auch keinerlei weitere Bedenken gegen die Kompetenz der Prüfungsgesellschaft ersichtlich sind.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 

 

 

 

 



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