Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 05.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 mit den Lageberichten für die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

 

Zustimmung 

 

Begründung: Trotz eines herausfordernden Marktumfeldes ist es dem Vorstand gelungen den Auftragseingang um 4% zu steigern. Zwar ging der Jahresüberschuss um 70 % zurück allerdings gab es im Vorjahr durch die Entflechtung des Gleichordnungskonzerns mit der DMG Mori Company Limited positive Sondereffekte und im abgelaufenen Geschäftsjahr negative Sondereffekte aus der Umsetzung der Neuausrichtung. Bereinigt um die Sondereffekte ging der Gewinn leicht zurück. Dennoch erhöhte sich der Cashflow um 30%.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

 

Zustimmung 

 

Begründung: Obwohl der AR in der Festlegung des Vergütungssystems keine glückliche Hand hatte, ist ihm die Unterstützung des Vorstandes bei der Entflechtung des Gleichordnungskonzerns und der Unterstützung des Vorstandes anzurechnen. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

 

Ablehnung

 

Begründung: Wie bereits im vergangenen Jahr muss die SdK den vorgeschlagenen Abschlussprüfer aufgrund von zu erhöhten Beratungsleistungen ablehnen. Die Steuerberatungsleistungen und sonstigen Leistungen lagen in 2016 zusammen bei 1,301 Mio. €. Diese Beratungsleistungen sind im Vergleich zu den reinen Abschlussprüfungskosten in Höhe von 1,371 Mio. € bei Weitem zu hoch. Damit ist die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers nicht mehr gewährleistet.

 

 

TOP 5
Nachwahl zum Aufsichtsrat

 

Zustimmung 

 

Begründung: Die Nachwahl ist erforderlich, die Kandidatin fachlich geeignet. Auch Bestehen keine Ablehnungsgründe in der Person der Kandidatin, insbesondere verfügt sie nach Überzeugung des AR über hinreichende zeitliche Ressourcen. 

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstandes

 

Ablehnung 

 

Begründung: Es bestehen neben den LTI auch sogenannte STI. Darüber hinaus werden Vorsorgeleistungen für Vorstände erbracht. Zudem passt ein aktienkursbasierter LTI nicht zu einem Unternehmen bei dem ein BGA existiert, da hierin die Übernahmekurse des Mehrheitsaktionärs festgelegt sind. Das hat auch der AR erkannt und legt einen kalkulatorischen Aktienkurs zugrunde. Wie der sich ergibt, ist nicht bekannt gemacht.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Anpassung des Unternehmensgegenstandes

 

Zustimmung 

 

Begründung: Es wird eine Anpassung der Satzung an das Kerngeschäft, nämlich die Herstellung, den Ankauf sowie Verkauf von Werkzeugmaschinen vorgenommen. Hiermit werden Randaktivitäten wohl zukünftig eingestellt.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  

 



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