Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 19.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2016, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2016 und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 2,00 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von rund 55 %. Dies liegt am oberen Ende der von der SdK geforderten Ausschüttungsquote (40 % – 60 %). Aufgrund des starken operativen Cashflows und einer hervorragenden bilanziellen Situation ist die Ausschüttung angemessen.  

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Vorstand hat in den zurückliegenden Jahren zahlreiche große Investitionsvorhaben vorangetrieben und mittlerweile abgeschlossen. Das Polysiliciumwerk in den USA ist mittlerweile fristgerecht und im Budgetrahmen fertiggestellt worden. Die Entscheidung, die Tochtergesellschaft Siltronic an die Börse zu bringen, hat sich bezahlt gemacht. Mittlerweile konnte im laufenden Geschäftsjahr ein weiterer großer Anteil an Siltronic zu einem sehr erfreulichen Preis veräußert werden. Wacker verfügt seitdem wieder über eine extrem starke Eigenkapital- und Liquiditätssituation, um so auch schwächere Marktphasen überstehen zu können und benötigte Investitionen in Angriff nehmen zu können.    

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung.

 

Begründung: Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstands in insgesamt vier Sitzungen überwacht. Ferner stand er diesem bei Bedarf beratend zur Seite. Es gibt keinen erkennbaren Grund, der gegen eine Entlastung sprechen würde.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers

 

Zustimmung.

 

Begründung: KPMG gehört zu den führenden Wirtschaftsprüfungsunternehmen weltweit und ist grundsätzlich geeignet, die Abschlussprüfung vorzunehmen. Es sollte jedoch in naher Zukunft ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft in Erwägung gezogen worden, da die KPMG bereits seit dem Börsengang im Jahr 2006 als Abschlussprüfer tätig ist, und somit aus Sicht der SdK die Unabhängigkeit von KPMG aufgrund der langen Zusammenarbeit gefährdet sein könnte.   

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  



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