Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16.02.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Infineon Technologies AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 30. September 2016, des zusammengefassten Lageberichts für die Infineon Technologies AG und den Infineon-Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung.

 

Begründung:  Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 22 Cent je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote gemessen am Konzernjahresüberschuss in Höhe von 33 %. Dies liegt leicht unter der von der SdK geforderten Ausschüttungsquote für reife Unternehmen von mindestens
40 %. Aufgrund der in den letzten Jahren stetig erhöhten Dividende und der ebenfalls im mehrjährigen Vergleich positiven Entwicklung der Ausschüttungsquote kann diesem Vorschlag im Hinblick auf die Dividendenkontinuität zugestimmt werden.

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Gesellschaft hat sich im letzten Jahr wie in den Jahren zuvor positiv entwickelt. Durch die zuletzt erfolgten Übernahmen wurde sichergestellt, auch bei neueren Technologien zu den führenden Anbietern zu gehören. Infineon erscheint aktuell sehr gut aufgestellt und dürfte vor einer positiven Entwicklung stehen. 

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

 

Zustimmung.

 

Begründung: In insgesamt acht Sitzungen hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht. Ferner stand er diesem beratend zur Seite. Es gibt keine erkennbaren Gründe, dem Aufsichtsrat keine Entlastung zu erteilen.  

 

 

TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts gemäß § 37w Abs. 5 Wertpapierhandelsgesetz für das Geschäftsjahr 2017

 

Ablehnung.

 

Begründung: KPMG ist grundsätzlich als eine der weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geeignet, die Abschlussprüfung und die  Konzernabschlussprüfung der Gesellschaft vorzunehmen. Da KPMG jedoch seit mehr als zehn Jahren bei der Gesellschaft die Prüfungen vornimmt, und darüber hinaus auch weitere Leistungen außerhalb der Prüfung erbringt, erscheint aus Sicht der SdK die Unabhängigkeit der Gesellschaft gefährdet.   

 

 

TOP 6
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

 

Zustimmung.

 

Begründung:  Frau Géraldine Picaud verfügt über umfangreiche operative Erfahrungen und erscheint daher geeignet, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt zu werden.  

 

 

TOP 7
Zustimmung zum Abschluss des zwischen der Infineon Technologies AG und der Infineon Technologies Mantel 28 GmbH geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags

 

Zustimmung.

 

Begründung: Die Vorhaltung eine Vorratsgesellschaft, mit der ein B&G-Vertrag mit der Holdinggesellschaft besteht, erscheint angebracht, um im Falle einer Übernahme ab dem ersten Tag nach dem Closing die Verlustvorträge auf Ebene der Muttergesellschaft steuerlich nutzen zu können.

 

 

TOP 8
Zustimmung zum Abschluss des zwischen der Infineon Technologies AG und der Infineon Technologies Mantel 29 GmbH geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags

 

Zustimmung.

 

Begründung:  Siehe TOP 7.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.. 



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