Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016, der Lageberichte für die TAG Immobilien AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Dividende soll gemäß Vorschlag erneut auf € 0,57 angehoben werden. Dem ist zuzustimmen. Bei einem FFO pro Aktie von € 0,72 stellt dieses eine sehr attraktive Dividende und Dividendenrendite dar.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat es geschafft, die Zahlen insbesondere die Leerstandsquote und die Verschuldung erneut weiter zu verbessern. Eine umsichtige Expansion hat ebenso stattgefunden.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Entsprechend dem Bericht des Aufsichtsrates ist dieser seinen Aufgaben zur Beratung und Kontrolle nachgekommen.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Empfehlung des Prüfungsausschusses wird die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer vorgeschlagen. Diesem Vorschlag schließen wir uns an.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2017, über die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie über die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Es handelt sich um einen Vorratsbeschluss zur Schaffung eines genehmigten Kapitals über € 29 Mio. bzw. rd. 20 % des Grundkapitals. Grundsätzlich sieht die SdK Vorratsbeschlüsse sowohl des genehmigten wie auch des bedingten Kapitals in der Größenrodnung von bis zu 25 % des Grundkapitals als unbedenklich an; empfiehlt jedoch bei Vorratsbeschlüssen, die diese Grenze überschreiten, diese abzulehnen.

 

Wir sind der Auffassung, dass in diesem Fall die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung befragt werden sollte.

 

Auch wenn der Vorschlag auf nur rd. 20 % des Grundkapitals lautet, ist das bedingte Kapital, das u.a. auch in TOP 7 erneut erhöht wird, insgesamt zu betrachten und bedingt durch die Überschreitung abzulehnen.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen, über die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2017/I sowie über den Ausschluss des Bezugsrechts und die entsprechenden Satzungsänderungen

 

Ablehnung

 

Begründung: Auch wenn die Finanzierungform druch die SdK als günstig angesehen wird, lehnt sie diesen Vorratsbeschluss ab, da bei einer Addition mit den bereits bestehenden Vorratsbeschlüssen einschließlich des TOP 6 die Gesamthöhe des bedingten Kapitals über die noch zu akzeptierende Grenze von 25 % des Grundkapitals ansteigen würde.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung zur Aufhebung früherer Ermächtigungen zur Begebung von Wandel- und /oder Optionsschuldverschreibungen und der entsprechenden bedingten Kapitalien – Satzungsänderungen

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Aufhebung früherer Ermächtigungen zur Begebung von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und deren bedingten Kapitalien gibt es keine Bedenken.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.