Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 20.07.2017



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TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ALBIS Leasing AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der ALBIS Leasing AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung:


Begründung: Es soll wie im Vorjahr eine Dividende i.H.v. 0,04 € gezahlt werden. Dies entspricht knapp 20 % des Konzernergebnisses und soll erneut ein positives Signal an die Aktionäre darstellen, nachdem im Vorjahr erstmals eine Zahlung erfolgte. Da das Unternehmen gerade erst eine langjährige Restrukturierungsphase (erfolgreich) abgeschlossen hat, ist der Vorschlag - auch mit Blick auf die zusätzlich ausgegebenen Gratisaktien, vgl. TOP 6 - völlig akzeptabel.

 

  

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung:

 

Begründung: Zwar gab es einen erneuten Ergebnisrückgang auf 3,4 Mio. € (Vj. 3,7 Mio), aber das Unternehmen konnte die Restrukturierung erfolgreich beenden und die dritten schwarzen Zahlen in Folge vorlegen. Vor allem das Neugeschäft entwickelte sich sehr erfreulich, so dass für die Zukunft eine Verbesserung der Zahlen erwartet werden kann. Alle angekündigten Maßnahmen wurden positiv umgesetzt.
 

 

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung:


Begründung: Der AR hat in 6 Sitzungen und einer Telefonkonferenz den Vorstand aktiv begleitet und kontrolliert. Aus dem Bericht ist zu erkennen, dass sich der AR mit den konkreten Problemen des Unternehmens intensiv beschäftigt hat.

  

TOP 5

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

 

Zustimmung:
 

Begründung: Gegen die Neubestellung der Optegra Treuhand GmbH sind keine fachlichen Anhaltspunkte ersichtlich, zumal man jetzt offenbar auch einen zur Unternehmensgröße besser passenden AP ausgewählt hat. Der Auswahlprozess und die Gründe, warum der bisherige AP PWC nach nur 2 Jahren wieder abgelöst werden soll, werden allerdings auf der HV kritisch hinterfragt.
 

  

TOP 6

Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und Änderungen von § 5 Abs. 1 sowie Abs. 4 Satz 1 der Satzung

 

Zustimmung:


Begründung: Der TOP bedeutet inhaltlich die Ausgabe von Gratisaktien im Verhältnis von 10:1. Dies verbreitert die Aktienbasis und führt damit u.U. auch zur besseren Handelbarkeit der Aktie und wird auch deshalb begrüßt.
 

  

TOP 7

Beschlussfassung über die Änderung von § 9 Abs. 1 der Satzung zur Erweiterung des Aufsichtsrats und sonstiger Satzungsänderungen mit Bezug zum Aufsichtsrat, insbesondere auch zur Aufsichtsratsvergütung

 

Zustimmung:


Begründung: Die Vergrößerung des AR von 3 auf 4 Mitglieder ist schon mit Blick auf die Sicherstellung seiner Beschlussfähigkeit sinnvoll. Auch das Anheben der Vergütung für den Vorsitzenden vom bisher 2-fachen auf das 2,5-fache der Grundvergütung ist akzeptabel.
 

Hinweis: Keine Abstimmung zu TOP 7c (Vergütung AR), da dieser TOP auf Drängen von aktionären zurückgenommen wurde.

  

TOP 8

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds in Erweiterung des Aufsichtsrats

 

Abstimmung vor der Hauptversammlung

 

Ablehnung


Begründung: Grundsätzlich wird der Vorschlag, Herrn Tüngler in den AR zu wählen, ausdrücklich begrüßt. Er ist als Vorsitzender einer Aktionärsvereinigung sicher prädestiniert, im AR (auch) den Streubesitz zu vertreten. Da Herr Tüngler aber neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Hauptgeschäftsführer der DSW bereits 3 weitere AR-Mandate wahrnimmt, wird seine Wahl dennoch abgelehnt. Es sei denn, dass er eines seiner weiteren Mandate (zumindest in absehbarer Zeit) niederlegt. Gerade mit Blick auf seine Funktion als Aktionärsschützer wird besonders vorbildliches Einhalten des entsprechenden Codex erwartet.
 

Abstimmverhalten nach der Hauptversammlung

 

Enthaltung.

 

 

Hinweis: Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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