Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 05.04.2017



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TOP 1
Vorlag des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015/16 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015/16 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung
 

Begründung: Die vorgesehene Ausschüttung einer Dividende von 0,2 Euro je Stückaktie entspricht einer Ausschüttungsquote von knapp über 50 Prozent des Jahresergebnisses. Sie bewegt sich damit im Rahmen der von der SdK grundsätzlich geforderten Ausschüttungsquote von 40 bis 60 Prozent.  

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/16 

 

Zustimmung

 

Begründung: Das Unternehmen erweist sich als gut aufgestellt. Umsatz und Jahresergebnis bewegen sich auf konstant hohem Niveau. Die Investitionen zur Verbreiterung der am Nebelhorn möglichen Bergaktivitäten sind perspektivisch die richtigen und auch unter ökologischen Aspekten gut vertretbaren Schritte zur Erhaltung und Steigerung der Profitabilität. 

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/16

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Unternehmensstrategie ist erfolgreich und weiter aussichtsreich. Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung sprechen, sind nicht erkennbar.  

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Änderung von § 7 und § 13 der Satzung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK spricht sich grundsätzlich gegen eine erfolgsabhängige Vergütungskomponente beim Aufsichtsrat aus. Dessen Tätigkeit ist auf die strategischen Weichenstellungen ausgerichtet, vergleichsweise kurzfristige Komponenten sind daher fehl am Platze. Insgesamt ist die Vergütungshöhe aber auch unter Einrechnung der variablen Komponenten mit einer Höhe von etwa 4 bis 8 TEUR zwar absolut vertretbar; die Vergütungsstruktur kann aber aus vorgenanntem Grund keine Zustimmung finden.  

 

 

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/17

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sind keine dem entgegenstehenden Gründe erkennbar. Die Müller Treuhand GmbH prüft die Abschlüsse seit 2012, die Gebühren für Beratungsleistungen lagen bei etwa 5 TEUR. Ansatzpunkte, die für eine Gefährdung der Unabhängigkeit beim WP sprechen würden, sind daher nicht erkennbar.   

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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