Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 02.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2016, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des im Geschäftsjahr 2016 erzielten Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Es sollen wie im Vorjahr wieder 0,50 € Dividende gezahlt werden. Damit werden nun 139% des Ergebnisses ausgeschüttet (Vorjahr 179%). Angesichts der Einmalaufwendungen für die Integration der erworbenen E-Food Sparte, der soliden finanziellen Situation des profitabel wachsenden Unternehmens und der unveränderten Eigenkapitalquote von 32% ist die Dividendenhöhe vertretbar.

 

 

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: In 2016 erfolgte die Ausweitung des E-Commerce der Delticom auf den Food Bereich durch den Kauf von 2 Unternehmen von einem Mehrheitsgesellschafter.
Dieser Vorgang wurde bereits auf der HV in 2016 kritisch hinterfragt, insbesondere was die Höhe des Kaufpreises angeht. Es wurden Gutachten zur Höhe des Kaufpreises erstellt. Diese sollten transparent/öffentlich gemacht werden und inhaltlich plausibel sein. Wenn diese Informationen - wie auf der HV in 2016 - wieder nicht gegeben werden, wird der Entlastung des Vorstands nicht zugestimmt.

 

 

Wenn diese Informationen gegeben werden, wird der Vorstand für seine erfolgreiche Arbeit für das profitabel wachsende Unternehmen entlastet.

 

 

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Ablehnung

 

Begründung: In 2016 erfolgte die Ausweitung des E-Commerce der Delticom auf den Food Bereich durch den Kauf von 2 Unternehmen von einem Mehrheitsgesellschafter.
Dieser Vorgang wurde bereits auf der HV in 2016 kritisch hinterfragt, insbesondere was die Höhe des Kaufpreises angeht. Es wurden Gutachten zur Höhe des Kaufpreises erstellt. Diese sollten transparent/öffentlich gemacht werden und inhaltlich plausibel sein. Wenn diese Informationen - wie auf der HV in 2016 - wieder nicht gegeben werden, wird der Entlastung des Aufsichtsrats nicht zugestimmt.

 

Wenn diese Informationen gegeben werden, wird der Aufsichtsrat entlastet. Er hat ausweislich des Berichts des Aufsichtsrats den Vorstand regelmäßig überwacht und sich mit ihm beraten.

 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichtes zum 30. Juni 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Es spricht nichts gegen die Berufung von PricewaterhouseCoopers – zumal der Abschlussprüfer in 2016 sonstige Dienstleistungen nur in einem zu vernachlässigenden Umfang erbracht hat. 

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der DeltiTrade GmbH

 

Zustimmung

 

Begründung: Dieser Vertrag ist für die volle Einbeziehung der Gesellschaft (Delticom hält 100%) in den Konzern erforderlich.

 

 

TOP 7
Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2017

 

Ablehnung

 

Begründung: Mit Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2017 soll eine Kapitalerhöhung von bis zu 50% ermöglicht werden. Dabei soll auch eine Barkapitalerhöhung um bis zu 20% unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre möglich sein.

 

Der Beschluss ist zu wenig konkret und zu weitgehend. Der SdK fordert eine Höchstgrenze von 10% für eine Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.  



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.