Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17.11.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2016.

 

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

 

Zustimmung

 

Begründung: Bei einer Erhöhung der Dividende von € 0,40 auf € 0,43 und einem stagnierendem Gewinn pro Aktie steigt die Ausschüttungssumme von 31% auf 33,3%. Mit einer Eigenkapitalquote von 57% (VJ 55%), wäre auch eine höhere Dividende darstellbar gewesen. Auf der anderen Seite hat die Gesellschaft in den letzten Jahren die Dividende und die Ausschüttungsquote stetig erhöht und scheint damit eine vernünftige Balance aus Kontinuität, Vorsicht und angemessener Rendite für die Aktionäre (knapp 3%) zu verfolgen.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2016.

 

Zustimmung

 

Begründung: In einem von stetigem Preisdruck geprägtem Umfeld hat sich die Gesellschaft sehr ordentlich geschlagen. Höhere Gewinne wären darstellbar gewesen, wurden jedoch zu Gunsten von Marketingausgaben „geopfert“. Die Investitionen in Marketing sichern die Marke, sorgen aber auch für Wachstum in neuen Feldern, wie z.B. alkoholfreiem Sekt.

Strategisch ist das Unternehmen nach wie vor gut positioniert und sehr solide finanziert. Mittelfristig muss nach Auffassung der SdK der Erfolg der stetig steigenden Marketingaufwendungen verifiziert werden und die Strategie eventuell angepasst werden.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2016.

 

Zustimmung

 

Begründung: Sekt Wachenheim ist nach wie vor einer der Marktführer im Bereich Sekt und Sekt / Mixgetränke. Die Finanzierung ist sehr solide und der Aufsichtsrat scheint seinen Beratungs- und Kontrollzwecken nachgekommen zu sein. 

 

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers, des Konzernabschlussprüfers und des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017.

 

Zustimmung

 

Begründung: Mit € 183 Tsd. sind die gesamten Prüfungskosten unverändert geblieben und im Rahmen vergleichbarer Unternehmen. Sonstige Leistungen erfolgen keine und die Prüfgesellschaft wechselte 2015, so dass die Unabhängigkeit der Prüfung gewährleistet zu sein scheint.

 

 

TOP 6
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.

 

Zustimmung / Ablehnung

 

Begründung: Zur Wahl steht Herr Roland Kuffler, der bereits Mitglied des Aufsichtsrats ist. Die fachliche Qualifikation ist gegeben und die bisherige AR Tätigkeit ist nicht zu beanstanden. Deshalb plant die SdK dem Vorschlag zuzustimmen.

 

Zur Wahl steht Herr Dr. Wilhelm Seiler, der bis 30.06.2016 Vorstandsvorsitzender der AG war. Seine fachliche Eignung ist gegeben. Allerdings spricht sich die SdK generell gegen einen direkten Wechsel eines Vorstandes in den Aufsichtsrat aus und fordert eine angemessene Cooling-Off Periode. Sollte die fachliche Kompetenz benötigt werden plädiert die SdK für eine Beratertätigkeit. Deshalb lehnt die SdK die Wahl von Herrn Dr. Seiler ab. 

 

 

TOP 7
Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts) und Satzungsänderung.

 

Ablehnung

 

Begründung: Der vorgeschlagene Vorratsbeschluss erlaubt die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 50%. Der Ausschluss des Bezugsrechtes ist bis zu 10% des Grundkapitals vorgesehen, was von der SdK akzeptiert wird. Allerdings übersteigt der Rahmen von 50% deutlich die von der SdK aus grundsätzlichen Überlegungen akzeptierten 25%. Speziell bei Unternehmen mit einem Großaktionär (Die Reh Gruppe hält 75%) besteht grundsätzlich die Gefahr durch eine große Kapitalerhöhung die freien Aktionäre aus dem Unternehmen zu drücken. Damit kann die SdK dem Vorschlag nicht zustimmen.

 

 

TOP 8
Aufhebung und Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und Optionsanleihen sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals und Schaffung eines neuen bedingten Kapitals und Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Auch bei diesem Vorschlag erhält der Vorstand das Recht das Kapital (über die Ausgabe von Wandel-und Optionsanleihen) um bis zu 50% zu erhöhen. Auch hier stimmt die SdK aus grundsätzlichen Überlegungen gegen den Vorschlag. 

 

 

TOP 9
Verzicht auf eine individualisierte Angabe der Bezüge der Vorstandsmitglieder im Anhang zum Jahresabschluss und zum Konzernjahresabschluss

 

Ablehnung

 

Begründung: Aus grundsätzlichen Überlegungen fordert die SdK die Offenlegung der individuellen Vorstandsbezüge, zumal bei kleinen Gesellschaften die ungefähre Höhe der Bezüge gut zu schätzen ist und damit der Schutz der „Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre der Vorstände“ kein stichhaltiges Argument ist.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.