Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 27.10.2016



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 und der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2015, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung: Formal ist bereits durch die verspätete Einberufung und Abwicklung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft und damit den Verstoß gegen die §§ 175 und 120 AktG eine Entlastung der Organe durch die SdK ausgeschlossen. Viel gravierender und vor dem Hintergrund der durchaus erfolgreichen Sanierungs- und Kostensenkungsprogramme der vergangenen Jahre bedeutsamer kommen allerdings operative Verfehlungen hinzu, hier insbesondere das (vorläufige?) Scheitern der Expansionsphase und damit wohl auch der Neupositionierung des Konzerns sowie die auch daraus resultierende drastische Verfehlung der Umsatz- und Ergebnisprognose 2015. Denn statt eines Umsatzes zwischen 134 und 139 Mio. € sowie eines Ebit zwischen 2 und 5 Mio. € lag der Umsatz bei 128,8 Mio. € und das Ebit bei minus 13,3 Mio. €. Dieses ist aus Sicht der SdK Ausdruck von Managementversagen vor allem in Hinsicht auf die Einschätzung der mit der neuen Strategie (Fokus auf die weibliche Zielgruppe) nachhaltig erzielbaren Umsätze. Des Weiteren hat der Vorstand (augenscheinlich wohl mit Billigung des Aufsichtsrats) in der jüngeren Vergangenheit auch nur mangelhafte Währungsabsicherung beim Handelsunternehmen Beate Uhse betrieben, was angesichts der umfangreichen Wareneinkäufe in US-Dollar bei ohnehin nicht allzu opulenten Handelsmargen das Ergebnis signifikant belastet hat. Hinzu kommen möglicherweise existenzbedrohende Risiken aus der Umstellung der verbliebenen Fremdfinanzierung aus mehreren Finanzierungsquellen auf nur eine Anleihefinanzierung. Diese Risiken hatte die SdK bereits bei Begebung der Anleihe am Tag der Hauptversammlung 2014 adressiert.

 

 

TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

 

Ablehnung

 

Begründung:  Siehe TOP 2!

 

 

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 sowie für eine prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für die Geschäftsjahre 2016 und 2017

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die Wiederwahl der Deloitte & Touche GmbH bestehen keine Einwände.

 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 



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