Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.03.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Daimler AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des für die Daimler AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Auch wenn die Ausschüttungsquote mit knapp über 40% des Konzernjahresüberschusses am unteren Ende der von der SdK geforderten Bandbreite von 40% bis 60% liegt, wird der Gewinnverwendungsvorschlag in Anbetracht der automobilen Herausforderungen, namentlich der Digitalisierung mitgetragen.

 

Die SdK erwartet aber eine generelle Dividendenpolitik, die die Hälfte des Konzernjahresüberschusses den Aktionären zukommen lässt.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Vorstand hat trotz leichter Verschlechterung der Bruttomarge mit einer EK-Rendite von deutlich über 14% nach Steuern ein respektables Ergebnis vorgelegt. Insbesondere im PKW-Bereich konnte zugelegt werden; im Segment „Trucks“ wurden die ersten Anpassungs-prozesse an den Nachfragerückgang vorgenommen.

 

Auch in den Zukunftsbereichen der Elektromobilität und des autonomen Fahrens scheint die Gesellschaft gute Fortschritte zu machen, ohne hierbei den Blick für das Machbare zu verlieren.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Ausweislich des AR-Berichtes ist der Aufsichtsrat seiner Kontroll- und Überwachungsfunktion nachgekommen und es wurden die richtigen, weil zukunftsweisenden Schwerpunkte namentlich im Bereich „Mobilität“ gelegt.

 

Erklärungs- und auch aufklärungsbedürftig ist allerdings die Personalie/Personalrochade um das AR-Mitglied Dr. Bohr.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers

 

Ablehnung

 

Begründung: Die nicht durch die Abschlussprüfung veranlassten sonstigen Bestätigungsleistungen, Leistungen für die Steuerberatung und sonstigen Leistungen umfassen einen Betrag in Höhe von € 14,00 Mio. und machen damit ca. 36% des um die verbleibenden sonstigen Bestätigungsleistungen erhöhten Prüfungshonorares aus.

 

Einmal unabhängig davon, dass die SdK die generelle Trennung von Prüfung und Beratung verlangt, übersteigt diese Quote auch den Anteil, den die SdK nolens volens mitträgt. Insbesondere scheinen ca. € 7,00 Mio. sonstigen Bestätigungsleistungen nicht durch die Abschlussprüfung veranlasst zu sein.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

 

Zustimmung

 

Begründung: Gegen die vorgeschlagenen Kandidaten bestehen keine Bedenken. Es darf aber darauf hingewiesen werden, dass die SdK eine weitere Amtszeit von Herrn Dr. Börsig, der dem Aufsichtsrat bereits seit dem Jahre 2007 angehört, nicht mittragen wird.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die Begründung trägt aus Sicht der SdK den Beschlussvorschlag nicht. Bereits die gegenwärtige Vergütung ist sachgerecht und angemessen. Hinzu kommt, daß die Verwaltung keine Erläuterung dafür gibt, mit welchen Kriterien die Verwaltung die angemessene Vergütung bestimmt respektive festgestellt haben möchte, sodaß die aktuelle nicht oder nicht mehr angemessen erscheint.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Änderung von § 13 Abs. 1 der Satzung (Hauptversammlung – Voraussetzungen für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die vorgeschlagene Regelung erhöht nicht nur die Flexibilität der Gesellschaft, sondern erhöht auch durch die Möglichkeit einer kürzeren Anmeldefrist den Aktionsradius für die Aktionäre.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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