Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentlichen Hauptversammlung am 11.05.2017



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TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der adidas AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, des zusammengefassten Lageberichts für die adidas AG und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Keine Abstimmung erforderlich.

 

 

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

 

Zustimmung

 

Begründung: Angesichts des starken operativen Geschäftsergebnisses 2016 soll die Dividende auf € 2,00 je Stückaktie erhöht werden. Dies bedeutet eine Steigerung um 25% gegenüber dem Vorjahr (2015: € 1,60) und entspricht einem Ausschüttungssatz von 39,6% des Konzerngewinns ohne Wertminderung der Geschäfts-und Firmenwerte. Der Dividendenvorschlag findet unsere Zustimmung.

 

 

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Die Geschäftszahlen 2016 sind hervorragend und verbesserten sich zum Vorjahr deutlich. Die währungsbereinigten Umsätze stiegen um 18%, die Bruttomarge verbesserte sich auf 48,6%, die Bruttofinanzverbindlichkeiten verringerten sich um 12% und der Konzerngewinn stieg um 41% auf € 1,019 Mrd. Durch offensichtlich richtige Entscheidungen ist es dem Vorstand gelungen, das Unternehmen 2016 in allen Bereichen voranzubringen.

 

 

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

 

Zustimmung

 

Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats lässt darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Aufgaben und seine Kontrollfunktion gewissenhaft und umfassend erfüllt hat.

 

 

TOP 5
Beschlussfassung über die Änderung von § 18 der Satzung (Vergütung des Aufsichtsrats)

 

Zustimmung

 

Begründung: Die jährliche feste Vergütung des Aufsichtsrats soll angehoben werden. Jedes einzelne Mitglied soll nun anstatt € 50.000 künftig jährlich € 80.000 erhalten. Der Zuschlag für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses soll von 150% auf 200% der Grundvergütung erhöht werden, um die Vergütung des Prüfungsausschussvorsitzenden an die des Aufsichtsratsvorsitzenden gleichzustellen. Außerdem soll das Sitzungsgeld je Aufsichtsratsmitglied und Sitzung von derzeit € 750 auf künftig € 1.000 angehoben werden. In Anbetracht der weiter gestiegenen Verantwortung kann der Vergütungsanhebung zugestimmt werden.

 

 

TOP 6
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals gegen Bareinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Es handelt sich um einen Kapitalvorratsbeschluss mit Bezugsrecht zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals von € 50.000.000. Die Größenordnung dieses Vorratsbeschlusses liegt zwar unter 25% des Grundkapitals. Zusammen mit den ebenfalls zur Beschlussfassung stehenden Vorratsbeschlüssen zur Schaffung von Genehmigtem Kapital gegen Sacheinlagen von € 16.000.000 und Bareinlagen mit Bezugsrechtsausschluss von € 20.000.000 betragen die kumulierten Kapitalvorratsbeschlüsse jedoch mehr als 41,10% des Grundkapitals. Gemäß den Richtlinien der SdK ist der Beschluss deshalb abzulehnen.

 

 

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals gegen Sacheinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK steht Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen grundsätzlich sehr kritisch gegenüber. Im Ausnahmefall könnte zugestimmt werden, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Vorstand mit dieser Ermächtigung gewissenhaft umgeht und außerdem der Kapitalvorratsbeschluss unter 10% des Grundkapitals liegt. Dies wäre hier der Fall. Allerdings liegt die Summe der kumulierten Kapitalvorratsbeschlüsse insgesamt über 41,10% des Grundkapitals. Deshalb muss der Beschluss gemäß den Richtlinien der SdK abgelehnt werden.

 

 

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung, über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals gegen Bareinlagen mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung

 

Ablehnung

 

Begründung: Es handelt sich um einen Kapitalvorratsbeschluss ohne Bezugsrecht der Aktionäre zur Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals von € 20.000.000.  Da die Summe aller kumulierten Kapitalvorratsbeschlüsse über 41,10% des Grundkapitals liegt, lehnt die SdK auch diesen Beschluss ab.

 

 

TOP 9
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger unterjähriger Zwischenfinanzberichte des Geschäftsjahres 2017 sowie des Geschäftsjahres 2018 vor der ordentlichen Hauptversammlung 2018

 

Ablehnung

 

Begründung: Aus fachlichen Aspekten spricht nichts gegen die Wahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer der Adidas Group AG. Erfreulich ist auch, dass in 2016 vom Abschlussprüfer nur sehr geringe Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen durchgeführt wurden.

 

Allerdings prüft die KPMG bereits seit über 20 Jahren den Abschluss der Adidas Gruppe. Hier fordert die SdK, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten, einen Wechsel des Wirtschaftsprüfers nach mindestens zehn Jahren. Damit ist aus Sicht der SdK die Wiederwahl abzulehnen. 

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmunegn von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.