Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 25.07.2016



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TOP 1

Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheits­aktionäre) der VBH Holding Aktiengesellschaft mit Sitz in Korntal-Münchingen auf die TLF Holding AG (vormals: Skylinehöhe 86. V V AG) mit Sitz in Frankfurt am Main (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Bar­abfindung gemäß § 62 Absatz 1 und 5 Umwandlungsgesetz in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out)

 

Ablehnung

 

Begründung: Die SdK lehnt den Squeeze-Out egal in welcher Form, unabhängig von der Frage der Angemessenheit der Barabfindung aus grundsätzlichen Erwä­gungen heraus ab.

In der Regel entspricht die angebotene Abfindung nicht dem wahren Wert der Beteiligung, da der Hauptaktionär bestrebt ist, einen möglichst geringen Preis zu zahlen.

Der Squeeze-Out beinhaltet den schwersten Eingriff in die Rechtsstellung eines Aktionärs und führt zu einer zwangsweisen Übertragung seiner Aktien an den Hauptaktionär.

 

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.



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